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Reflexionsproblematik und Teleologie der Vernunft bei Husserl

Das “dialektische” Problem des transzendentalen Psychologismus im Rahmen einer teleologisch konzipierten “transzendentalen” Phänomenologie

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Part of the book series: Phaenomenologica ((PHAE,volume 117))

Zusammenfassung

Das Problem, was “transzendentale Subjektivität” bei Husserl ist und welcher “Weg” in die Phänomenologie als “transzendentale” führt, ist sicherlich komplex und durch bisherige Forschungen keineswegs restlos gelöst1. Zu kurz greifende Bestimmungen des “phänomenologischen Verfahrens”, die sich mit der Direktive begnügen, hier gelte es einfach den’transzendentalen Ursprung in seiner Bedeutung für alles aktuell oder potentiell Be-wußte’ auf- und auszuweisen, werden der Komplexität der’Sache’ jedenfalls nicht gerecht. Anderenfalls wäre es nicht verständlich, warum Husserl sich mit den verschiedenen Wegen in die “transzendentale Phänomenologie” abgemüht hätte.

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Literatur

  1. Vgl. insbes. HUA VIII; dort spricht der Herausgeber (Rudolf Boehm) von “im Ganzen acht” möglichen’Wegen’(S. XXXIIff.). Nicht sehr klar wird informiert über drei dieser Wege in PAZANIN 1972; vgl. dort S. 62ff. — Die folgenden Ausführungen versuchen die Debatte um Husserls sog.’Abschied vom Cartesianismus’ (LAND-GREBE 1963) fortzusetzen, wobei insbes. auch Anregungen Elisabeth Strökers aufgegriffen werden sollen, die den “Weg einer Selbstkritik der transzendentalen Phänomenologie” über die Psychologie als den “besten” der Husserlschen Wege ansieht (STRÖKER 1981; vgl. dort S. 183). — Vgl. auch Husserls “Selbstanzeige”, FTL, 340.

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  2. Vgl. HUA VI, 184f. — Deshalb kann Husserl wie auch Cohn mit dem bloßen “Begriff” Rickerts, der aller Anschaulichkeit entbehrte, nichts anfangen. Was für Husserl Apriori heißen darf, muß aufweisbares “Eidos” sein. Vgl. 4.3.1. u. 6.5.d.

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  3. Vgl. Id I, 46 sowie HUA VIII, S. 50.

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  4. Vgl. z.B. HUA VIII, S. 458–465, ein Forschungsmanuskript, das die Auffassung phänomenologischer Epoché prägnant umreißt.

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  5. Der Grund hierfür ist, daß der Welt ihr Geltungsstatus sozusagen’egal’ sein dürfte: Das Subjekt ist das einzig Interessierte.

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  6. Vgl., auch zu folgendem, Heideggers Anmerkung, die Biemel anfuhrt: “Welches ist die Seinsart dieses absoluten Ego — in welchem Sinne ist es dasselbe wie das je faktische Ich; in welchem Sinne nicht dasselbe?” (Manuskript M III 10 III, 3, zitiert nach BIEMEL 1950 ). Biemel zeigt in dem genannten Aufsatz, wie die Problematik des Paradoxons der Subjektivität bzw. das Problem des transzendentalen Psychologismus bei Heidegger zu einer Transformation der Phänomenologie führt. Wir können diesen Heideggerschen Weg, der von Husserl wegfuhrt, hier außer acht lassen.

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  7. Vgl. HUA VI, 194ff., vgl. dazu STRÖKER 1981 passim.

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  8. Vgl. HUA VI, 185 Husserls Abweisung des Heranholens von Argumenten aus den Werkstätten vergangener Philosophen.

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  9. Husserl beeilt sich immer, für Paradoxien “Lösungen” anzugeben (vgl. HUA VI, § 54 sowie FTL, 262, Z. 7). Ob dies in diesem Fall gelingt, muß gefragt werden.

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  10. Vgl. oben, 2.2 c, insbes. Anm. 18 mit Verweis auf FTL, 145.

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  11. Die Gründe, die zu dem Patlios Husserls führen, sowie die sich daraus ergebende Problematik werden weiter unten erörtert.

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  12. HUA VIII, 16, Z. 25–28, vgl. Z. 33f. sowie 17, Z. 13–15. Man ist unweigerlich an Cohns zentrale These erinnert, daß das individuelle Ich danach strebe, überindividuelles Ich zu werden — eine These, die Husserl durch die Lektüre von VZE gekannt haben kann. Darauf wird zurückzukommen sein.

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  13. HUA VIII, 14f. — Dieses Affmitätsproblem “Liebe” (als ein für die Erkenntnis wichtiges Verhalten) behandelt MÜLLER 1982, 227ff.

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  14. Hier ist in Erinnerung zu rufen, daß z.B. EU deutlicher macht, was Tendenz, Streben einerseits, Hemmung andererseits für das Erkennen bedeuten. Husserl hielt die oben herangezogene Stelle (HUA VIII, 15, vgl. dort die Anm. 1) für unzureichend.

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  15. Der Untertitel der FTL ist mehrdeutig. Der Genitiv läßt sich als genitivus objectivus als auch subjectivus interpretieren, das “logische” weist auf die objektive Logik als auch den Logos hin.

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  16. Zu dem an erster Stelle genannten Punkt ließe sich ein weiteres Beispiel anfuhren — so kann man sagen, das im Bewußtseinsfeld Vordergründige sei gegenüber dem bloß facettenhaft gegebenen Hintergrunderlebnis als das (originär, “in Leibhaftigkeit”) Selbstgegebene ausgezeichnet.

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  17. FTL, 285, Z. 26–29 (Hervorh. hinzugef.). — Bei Colin würde es ähnlich heißen: “Wahrheit in einem Zusainmenliang”.

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  18. Wir nennen dieses Problem “werttlieoretisches Dilemma”. Auf dieses wird in 6.4.6 sowie in Kapitel 7 noch ausführlicher eingegangen werden. Vgl. ferner BERNET 1974 sowie BERNET/BOEHM 1974 zum Problem der Erreichbarkeit bzw. Unerreichbarkeit des Erkenntnisziels.

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  19. HUA, VIII, 13. — Platon spräche allerdings vom “τόπος υπέρ ουάνιος”.

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  20. Vgl. LANDGREBE 1963, 173 unten.

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  21. Dieses Problem wird uns noch bis in das siebte Kapitel hinein beschäftigen.

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  22. HUA VIII, 14, Z. 29–31. — Daß es solche Unendlichkeit in der “Formalen und transzendentalen Logik” und ilirem kritischen Vorhaben gibt, wird gezeigt in Kapitel 7.2.3.2.

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  23. Wir werden auf die Problematik dieses Begriffs allerdings noch in 7.3. d zurückkommen.

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  24. Auch Landgrebe (LANDGREBE 1963, 196) gibt zu, es sei bei Husserl das “sittliche Ich, das Gericht über seine sämtlichen weltlichen Interessen hält”, gemeint, wenn das transzendentale Ich thematisch ist. Allerdings scheint Landgrebe in dieser Erkenntnis keinen Hinweis zu sehen, der einem Abschied vom Cartesianismus entgegenstünde. Dies mag mit der Axiologismusproblematik zusammenhängen, die wir in 6.4.5 aufzeigen werden.

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  25. Auf dieses Verhältnis relativer Wahrheit angesichts einer absoluten Idee werden wir noch ausführlich zurückkommen; vgl. die oben bereits zitierten Stellen, HUA VIII, 14.

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  26. Zu dieser Evidenzproblematik (Ich — Welt) gehört, dies sei ausdrücklich bemerkt, die Intersubjektivitätsproblematik. Vgl. dazu HUA I, V. Meditation sowie HUA XIII–XV. Zum Verhältnis von “Wahrheit und Wirklichkeit” vgl. WIEGERLING 1984, 143ff.

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  27. Vgl. LANDGREBE 1963, 192 und 202. — Ströker (STRÖKER 1981, 182) spricht von dem Husserl zunächst verborgen gebliebenen “Rest cartesianischer Substanzenmetaphysik”, die sie durch die Krisisschrift Husserls für überwunden hält.

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  28. Das gleichwohl Husserls Programm ein ethisches Moment nicht aussparen kann, zeigt Funke (FUNKE 1980 ). Auch Landgrebe sieht diese Problematik, meint aber, daß hier die phänomenologische Deskription nicht heranreiche (vgl. insbes. LANDGREBE 1963, 203, Z. 15–19; vgl. auch Landgrebes Ratlosigkeit wegen Husserls spärlicher Problematisierung des Phänomens des Gewissens (ebda., S. 202f.).

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  29. Vgl. LU I, §§ 14 u. 16.

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  30. Ströker weist darauf hin, daß der tätige Psychologe “keine eigene Stellung nehmen und haben” darf zu Patientenmeinungen (STRÖKER 1981, 175 zu HUA VI, 240). Die Transzendentalphilosophie demgegenüber ist nach Husserl diejenige Wissenschaft, die sich Fragen der Selbstverantwortlichkeit zu stellen versucht.

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  31. Vgl. Husserls Rede von einem “kontingenten Apriori” mit Bezug auf die Tonpsychologie (FTL, 33).

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  32. Id II, 171f.; Hervorheb. hinzugef. — Der Zusammenhang zeigt deutlich, daß die zitierte “Subjektivität” nicht die des solus ipse, sondern die intersubjektive der “geistigen” Welt ist (vgl. Id II, 3. Abschnitt, S. 172ff.).

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  33. Vgl. hierzu Id II, 172f. — Husserl nennt neben Dilthey auch Windelband, Rickert, Simmel, Münsterberg.

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  34. Vgl. § 56 in Id II sowie RANG 1973. Vgl. dort insbes. S. 187ff. zu “Vernunftmotivation”, zur “Idee der Selbstgegebenheit” und dem Problem der “Endgültigkeit”, wo sich viele Parallelen zu den hier vorgelegten Überlegungen finden.

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  35. Wir werden in Kapitel 6.4.7 a auf diesen Gesichtspunkt zurückkommen, um den Anspruch der “Selbstverantwortlichkeit” angesichts solcher Akte einzugrenzen, die sich gleichsam “wider Willen” vollziehen.

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  36. Vgl. übrigens Husserls Ansätze, Formen der “Gemeinschaft” aufzuweisen, Id II, 200, Z. 17ff.

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  37. Vgl. die obige Widerstreitdiskussion als Beispiel für Irrtum und Korrektur im Bereich präprädikativen Erfahrens (Kapitel 3.4).

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  38. Id II, 213; Hervorhebungen Husserls sind hier und in beiden vorausgehenden Zitaten fortgelassen.

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  39. Vgl. auch Cohns Begriff des “irrationale rationandum”. Cohn bezeichnet in diesem Zusammenhang das “nackte Denkfremde” als Unbegriff.

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  40. Die “Grundstruktur” “keine Transzendenz ohne Immanenz” dient Beils als Leitfaden für seine Untersuchungen (BEILS 1985, 6). Beils stellt folgende “Grenzproblematik” heraus. Ist es möglich, die Sphäre der Immanenz zu erfassen, ohne sie damit bereits zu verlassen? Kann die besagte Transzendenz für die Phänomenologie eine Transzendenz in der Immanenz bleiben, wenn sie sich ilires eigenen Arbeitsfeldes versichern will?

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  41. Vgl. Id II, 213f. sowie MÜLLER 1982.

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  42. Vgl. Husserls Frage, Id II, 222. — Wir werden in 6.4.7 nochmals kurz auf dieses Problem zurückkommen.

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  43. Id II, 280. — Was “Motivation”, was “Assoziation” ist, kann im Rahmen dieser Arbeit nicht vollständig behandelt werden. Vgl. zur Ergänzung HOLENSTEIN 1972 und RANG 1973.

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  44. FTL, 292f. — Husserl verweist hier auf die Konstitution der Zeitlichkeit. Wir haben auf diese in 6.4.6 c hingewiesen.

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Klockenbusch, R. (1989). Reflexionsproblematik und Teleologie der Vernunft bei Husserl. In: Husserl und Cohn. Phaenomenologica, vol 117. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-009-2478-9_6

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