Skip to main content

Erkennen als kategoriale Anschauung

  • Chapter
Phänomenologie der Mathematik

Part of the book series: Phaenomenologica ((PHAE,volume 114))

  • 90 Accesses

Zusammenfassung

Die Husserlsche Unterscheidung von schlichter und kategorialer Anschauung bildet die Grundlage der phänomenologischen Theorie der Erkenntnis. 1 Wenn man Erkennen als kategoriale Anschauung versteht, eröffnet sich die Möglichkeit, dem mathematischen Erkennen einen präzisen Sinn zu geben.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 229.00
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 159.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info
Hardcover Book
USD 199.99
Price excludes VAT (USA)
  • Durable hardcover edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Anmerkungen

  1. Vgl. zum Folgenden den II.Abschnitt der 6.LU, Husserl LU 657–733.

    Google Scholar 

  2. Husserl LU 658.

    Google Scholar 

  3. Für das Folgende vgl. Husserl LU 674ff.

    Google Scholar 

  4. Vgl. Husserl LU 678f., 681 f., 683f., 688f., 690ff. Die Behandlung der Identität eines Wahrnehmungsgegenstandes geschieht an einer etwas fernliegenden Stelle im Text (Husserl LU 678f.) Nur in einer rückschauenden Bemerkung am Anfang des §51 (Husserl LU 688) wird sie im Zusammenhang mit anderen Formen kategorialer Anschauung als totale Identitätsbeziehung erwähnt. Doch ist sie als ein erstes Beispiel wichtig, um eine naheliegende Fehleinschätzung der Rolle zu vermeiden, die das Teil/Ganzes Verhältnis an hervorragender Stelle im §48 einnimmt. Man neigt sonst dazu, dem Teil/Ganzes Verhältnis eine paradigmatische Stellung für das Verständnis aller weiteren kategorialen Formen einzuräumen. Einen solchen Rang hat es keineswegs und eine solche Annahme kann zur Verkennung der Eigenarten der anderen Formen führen. Diese Bemerkung berührt nicht die erwiesenermaßen hervorragende Stellung der Gegenüberstellung von Ganzen und Teilen in den “Logischen Untersuchungen”. Vgl. hierzu Sokolowski LPW.

    Google Scholar 

  5. Vgl. hierzu Husserl LU 690, 676, 688.

    Google Scholar 

  6. Husserl faßt unter dem Verhältnis von Ganzem und Teil in den “Logischen Untersuchungen” zwei Dinge zusammen, die er in “Erfahrung und Urteil” trennt: Das Verhältnis von Ganzem und selbständigem Teil (Stück) und das von Ganzem und unselbständigem Moment. Er gebraucht hier den Begriff Teil’ also in dem von ihm festgelegten, weitesten Sinne. Vgl. LU 680f, 231, EU §§50–52. Es sind also zwei verschiedene Typen von Beispielen möglich “Die Tür ist grün.” und “Das Haus hat eine Tür.” Auch aus dem Standpunkt heraus, der in “Erfahrung und Urteil” vertreten wird, sind beide Formen gleichwertig, zumindest was die Art der Konstitution angeht; vgl. EU 262. Die Möglichkeit der Umwandlung von “A ist rot.” in “A hat Röte.” spricht nicht gegen die Eigenständigkeit der ‘hat’-Urteile, vgl. EU 264.

    Google Scholar 

  7. Vgl. Husserl LU 681ff. auch für das Folgende.

    Google Scholar 

  8. Der willentliche Charakter der gliedernden Akte bleibt in der 6.LU weitgehend unexplizit. Husserl hatte sich die Verwendung eines ‘engeren’ Begriffs der Aufmerksamkeit, der hier seinen Platz haben sollte, durch die demonstrativ ‘weite’ Fassung des Aufmerksamkeitsbegriffs in der 2.LU verbaut. Vgl. dazu Husserl LU 167ff. Der ‘weite’ Begriff der Aufmerksamkeit stimmt dort mit dem Begriff der Intentionalität überein, der gerade von jedem Moment der Willentlichkeit frei gehalten werden soll, und war somit ungeeignet, den besonderen Charakter der gliedernden Akte zu erfassen. 1913 wird Aufmerksamkeit dann als eine Grundart intentionaler Modifikation beschrieben, vgl. Husserl Id1 §92. Die attentionalen Wandlungen bezeichnen hier eine Grundmöglichkeit des ‘wandernden Blicks’, der, ob er willentlich oder anders motiviert ist, ob er tut oder leidet, Ich-Blick bleibt. An dem Bild eines Lichtkegels wird hier die Hervorhebung bestimmter Momente durch Aufmerksamkeit und das damit verbundene Zurückweichen anderer Teile in die ‘Dunkelheit’ erläutert. Husserl weist hiermit schon die Richtung auf das, was er später die Explikation des Horizonts nennt, vgl. EU §24.

    Google Scholar 

  9. Vgl. für das Folgende Husserl LU 682.

    Google Scholar 

  10. Die Rede von Deckung gewinnt bei Husserl eine unerhebliche Doppeldeutigkeit, indem er sie in und nach den “Logischen Untersuchungen” auch oft für den Begriff der Erfüllung von leeren Intentionen durch die entsprechenden erfüllten Intentionen heranzieht. Die Deckung von leeren mit erfüllten Intentionen ist natürlich Erfüllung, aber die Frage, wie die erfüllten Intentionen zu erfüllten überhaupt werden, ist damit noch nicht berührt, d.h. es handelt sich um einen zumindest für den kategorialen Bereich trivialen Begriff von Erfüllung. Die Deckungseinheiten zwischen Partialintentionen, von denen wir hier sprechen, stellen einen Inhalt dar, der kategorial aufgefaßt eine erfüllte kategoriale Intention ermöglicht. Hier ist die Frage also, wie erfüllte Intentionen allererst zu erfüllten werden.

    Google Scholar 

  11. Vgl. Husserl LU 684f.

    Google Scholar 

  12. Vgl. Husserl LU 679.

    Google Scholar 

  13. Vgl. Husserl EU §64 b), auch §24ff. Man kann also keinesfalls die Meinung teilen, daß Husserl in der genetischen Phänomenologie das Schema Auffassung/Inhalt fallen läßt. Vgl. zu dieser These Boehm V S.XXXIIIff. und Sokolowski HCC 177ff. Es wird sicherlich, wie auch schon in den “Vorlesungen zum inneren Zeitbewußtsein”, relativiert nach Maßgabe der Feststellung, daß sinnliche Inhalte selbst wieder als fundierte anzusehen sind. Vgl. Husserl ZB 7, Anm.1.

    Google Scholar 

  14. Hierzu mehr im Folgenden Kap.II,2,c. Daß es sich um Deckungen von Intentionen handelt und nicht um eine Deckung oder Verbindung von sinnlichen Inhalten, wird deutlich bei Husserl LU 678f., 681.

    Google Scholar 

  15. Vgl. Husserl LU 535. Zum Folgenden vgl. LU 694–709.

    Google Scholar 

  16. Wir können uns also nicht der Ansicht von Sokolowski HCC 70f. anschließen, daß Husserl einen Repräsentanten konstruiert, um das Schema von Auffassung und aufgefaßtem Inhalt anwenden zu können. Es handelt sich bei dem “psychischen Band” des 7.Kapitels (6.LU) wohl um einen gegebenen Inhalt, allerdings nicht um denselben, den Husserl im 6.Kapitel (6.LU) für die Erfüllung der kategorialen Intention verantwortlich sieht. Vgl. dazu die wohl in diesem Sinne zu verstehenden selbstkritischen Äußerungen in Husserl VLU 125, 127.

    Google Scholar 

  17. Vgl. Husserl LU 717ff.

    Google Scholar 

  18. Vgl. Husserl LU 534f., 717–720. Nicht ohne Grund fällt die Husserlsche Selbstkritik in die Besprechung der Bedeutung des 8.Kapitels.

    Google Scholar 

  19. Vgl. Tugendhat WB 119–123.

    Google Scholar 

  20. Vgl. Tugendhat WB 124. Es wird im Folgenden noch Gelegenheit geben, diesen funktionalen Zusammenhang kritisch zu untersuchen. Auch Sokolowski CI 132f. bindet die Möglichkeit der Erfüllung an die sinnliche Gegenwart der fundierenden Gegenstände.

    Google Scholar 

  21. Vgl. Tugendhat WB 131.

    Google Scholar 

  22. Vgl. Tugendhat WB 126. E. Ströker hat darauf hingewiesen, daß es sich bei der Einsicht in die logischen Gesetze nicht um dieses Verfahren exemplarischer Vor-Veranschaulichung handeln kann. Vgl. Ströker HE 18f. und auch Husserl FTL 221.

    Google Scholar 

  23. Vgl. dieselbe Kritik bei Grünewald PUL 138f.

    Google Scholar 

  24. Vgl. Tugendhat WB 146. Auch Grünewald PUL 101 ff. identifiziert die Lösung des 7. und 8. Kapitels der LU mit der von ihm wohl bemerkten Rede von Deckungseinheiten zwischen Auffassungen.

    Google Scholar 

  25. Vgl. Husserl LU 697f.

    Google Scholar 

  26. Vgl. Husserl LU 425–434, 607–624.

    Google Scholar 

  27. Die Rolle der Aktqualitäten läßt Husserl in der Darstellung der kategorialen Anschauung zunächst außer acht. Vgl. Husserl Lt/681.

    Google Scholar 

  28. Auf eine anderslautende Stellungnahme Husserls werden wir noch einzugehen haben. Vgl. hier Kap.II,6,c.

    Google Scholar 

  29. Vgl. Husserl LU 608.

    Google Scholar 

  30. Auch die sogenannten sinnlichen Mehrheitsanzeichen besitzen nicht diesen Charakter. Vgl. Husserl PA Kap.XL, LU 689f., EU §61.

    Google Scholar 

  31. Vgl. Husserl LU 697f. Die vermißte Variabilität hat sich später wiederfinden lassen. Zumindest die Deckungseinheiten von Partialintentionen sind in “Erfahrung und Urteil” sowohl schlicht, als Sinnesbereicherung in der Explikation, als auch kategorial als Sinneserwerb im prädikativen Urteil aufzufassen. Vgl. hier Kap.II,2,e.

    Google Scholar 

  32. In strenger Beschränkung auf den ‘und’-Fall wäre Tugendhats Interpretation durchaus zutreffend, wenn er Husserls Position im 7.Kapitel (6.LU) wiedergibt. Der Vollzug der Synthesis selbst wird hier als das herausgestellt, was der Intention Fülle gibt. Diese Lösung paßt uneingeschränkt aber nur auf den Fall der Kollektion, der auch von Husserl im ganzen 7.Kapitel unmerklich bevorzugt wird. Husserl geht dann zum Kardinalfehler dieses Kapitels über, indem er versucht, den sinnlichen Inhalt zu finden, der dieser Art von Erfüllung durch einen kategorial zusammenmeinenden Akt zugehört und ihn dann als sinnlichen Repräsentanten der kategorialen Form anzugeben. Dabei verliert er die Rolle der Deckungseinheiten zwischen Partialintentionen aus den Augen. Die Behandlung der kategorialen Repräsentation überhaupt wird zu der Behandlung der Repräsentation der speziellen Form des ‘und’. Das Ergebnis bleibt mit dem Blick auf die Absicht also unangemessen und der strengen Selbstkritik würdig. Vgl. Husserl LU 696–699.

    Google Scholar 

  33. Vgl. Husserl LU 688, EU 25A. Das LU 708 über die Unselbständigkeit der kategorialen Formen Gesagte trifft eigentlich nur diese Formen.

    Google Scholar 

  34. Vgl. Husserl EU 254,297, 223 und 135.

    Google Scholar 

  35. Das verdeutlicht die merkwürdige Tatsache, daß solche Deckungseinheiten auch bestehen können, ohne daß sie im Ausdruck der kategorialen Anschauung fixiert werden. Vgl. hierzu den aufschlußreichen “Zusatz” zum §8. LU 569f. In “Erfahrung und Urteil” wird dann von einer Art Sinnesnieder-schlag sogar als “habitueller Besitz” gesprochen, vgl. EU §§24–25.

    Google Scholar 

  36. Mit der Tatsache, daß die intentionalen Momente von Bewußtseinsakten wieder gegeben sind, hat sich Husserl später nur noch punktuell beschäftigt. Vgl. Husserl APS 334f. und dazu Küng NRM 15Iff.

    Google Scholar 

  37. Vgl. Husserl IZ 7, Anm. 1. Einige Hinweise finden sich auch Husserl EU §23. Zu der angeblichen Aufgabe des Schemas von Auffassung und Inhalt, vgl. dieses Kapitel Anm. 13.

    Google Scholar 

  38. Vgl. hier Kap.II,6,b. Bei K. Gödel findet sich ein bemerkenswerter Hinweis auf eine ‘zweite Art von Daten’, die nicht sinnliche sind, denen die Erfüllungsfunktion bei mathematischen Sachverhalten und Gegenständen zukommt, die darüberhinaus auch schon beim Erkennen im Zusammenhang sinnlich gegebener Gegenstände eine Rolle spielen, vgl. Gödel CCP 271 f. Sein Modell der Intuition scheint stark an das Husserlsche von Auffassung und Inhalt angelehnt zu sein, vgl. auch Parsons MP 4f.

    Google Scholar 

  39. Vgl. Husserl EU 21f., FTL §§82ff.

    Google Scholar 

  40. Vgl. Husserl PP 209ff., 315, EU 119.

    Google Scholar 

  41. Vgl. hierzu Husserl EU §§23ff.

    Google Scholar 

  42. Dieses aktive Im-Griff-Halten ist nicht mit der passiven Retention gleichzusetzen. Es ist sowohl als impressionales wie auch als nicht-impressionales möglich. Vgl. Husserl EU 120f.

    Google Scholar 

  43. Vgl. Husserl EU 137ff.

    Google Scholar 

  44. Zum Folgenden vgl. Husserl EU §§47ff.

    Google Scholar 

  45. Vgl. Husserl EU 135, 297. Für das Folgende auch EU §61 und §62.

    Google Scholar 

  46. Husserl EU 257, 223.

    Google Scholar 

  47. Vgl. Husserl EU §63.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1989 Springer Science+Business Media Dordrecht

About this chapter

Cite this chapter

Lohmar, D. (1989). Erkennen als kategoriale Anschauung. In: Phänomenologie der Mathematik. Phaenomenologica, vol 114. Springer, Dordrecht. https://doi.org/10.1007/978-94-009-2337-9_6

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-94-009-2337-9_6

  • Publisher Name: Springer, Dordrecht

  • Print ISBN: 978-94-010-7551-0

  • Online ISBN: 978-94-009-2337-9

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics