Zusammenfassung
Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis beruht auf unterschiedlichen Rechtsquellen. Verfassungsrechtlich wird der Schutz personenbezogener Daten grundlegend durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet. Einfachgesetzlich wird der Arbeitnehmerdatenschutz im BDSG normiert, zukünftig eventuell in einem eigenständigen Abschnitt zum Arbeitnehmerdatenschutz. Der Focus des Arbeitnehmerdatenschutzes hat sich dabei durch die verschiedenen Novellen des BDSG in den letzten Jahren deutlich verschoben. Sollten die Arbeitnehmer ursprünglich nur vor den Gefahren der automatisierten Datenverarbeitung geschützt werden, soll durch den Arbeitnehmerdatenschutz heute nach dem Willen des Gesetzgebers ein vollumfänglicher Persönlichkeitsschutz für die Arbeitnehmer gewährleistet werden.
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Reinhard, C. (2012). Ergebnisse und Ausblick. In: Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei der Verwendung von Arbeitnehmerdaten. Forum Arbeits- und Sozialrecht, vol 38. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-996-9_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-996-9_7
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
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