Zusammenfassung
Das Bild vom zeit- und geschichtslosen Arztberuf, das der damalige Vorsitzende der beiden ärztlichen Spitzenverbände Alfons Stauder im Februar 1933 für das breite Lesepublikum der Leipziger Illustrierten Zeitung malte, sollte sich schon wenige Wochen später ganz erheblich verändern. Nach der NS-Machtübernahme wurde als Vorbedingung für die Zulassung zur Kassenpraxis der Nachweis „nationaler Zuverlässigkeit“ und „nichtjüdischer Abstammung“ gefordert; ein Arzt, der diesen nationalen Anforderungen nicht genügte, war für den Dienst am (deutschen) Kranken ungeeignet.zn?
„Durch die Geschichte aller Zeiten und Staaten schreitet der Arzt als unentbehrlicher Helfer in Not, Sorge und Krankheit … [Er] übernimmt für ein ganzes Leben die große und ernste Verpflichtung, sein Können für Kranke jeder Art, ob arm, ob reich, ob ansteckend, zur Verfügung zu stellen, jedem, der seine Hilfe begehrt, unbeschadet seiner religiösen undpolitischen Anschauung, nach bestem Wissen und Gewissen zu dienen und keine Mühe im Dienste der Erkrankten zu scheuen.“1
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Moser, G. (2011). Einleitung. In: Ärzte, Gesundheitswesen und Wohlfahrtsstaat. Neuere Medizin- und Wissenschaftsgeschichte. Quellen und Studien, vol 21. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-948-8_1
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Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
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