Zusammenfassung
Handelt es sich um einen faktischen Konzern, wird im Regelfall die abhängige Gesellschaft eine solche mit beschränkter Haftung sein. Dies ist Folge der gesetzlichen Ausgestaltung der GmbH. Der Geschäftsführer der GmbH wird von den Gesellschaftern bestellt, er ist von ihren Weisungen, d.h. den Weisungen der Mehrheit, abhängig. Die GmbH ist daher als „gefügige Konzerntochter“331 prädestiniert.332 Es ist daher zweckmäßig, die beiden Konzernierungsformen des AG- und des GmbH-Konzerns in verschiedenen Abschnitten darzustellen. Gegenstand dieses Abschnitts ist die Behandlung des GmbH-Konzerns. Wie sich schon in den einleitenden Sätzen zeigt, ist die Frage der Konzernuntreue ohne deren gesellschaftsrechtliches Fundament nicht verständlich. Umgekehrt ist die strafrechtliche Judikatur zur Organuntreue bei Kapitalgesellschaften der zivilrechtlichen Existenzvernichtungshaftung in zentralen Punkten vorausgeeilt.333
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Arens, S. (2010). Untreue im faktischen GmbH-Konzern. In: Untreue im Konzern. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht, vol 32. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-944-0_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-944-0_4
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
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Online ISBN: 978-3-86226-944-0
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