Zusammenfassung
In manchen Stellungnahmen innerhalb der Literatur wird scheinbar panisch angemerkt, im „Konzern sei alles anders“61. Nicht nur formaljuristische, sondern vor allem wirtschaftliche Grundsätze seien bei der Beurteilung von Sachverhaltskonstellationen, die in den Bereich des Konzernrechts fallen, maßgeblich.62 Allgemeine Grundsätze ließen sich bei der Konzernuntreue nicht aufstellen.63 Eine solche Verallgemeinerung übersieht aber, dass sich die Konzernuntreue in erster Linie selbstverständlich nach den für § 266 StGB geltenden Grundsätzen, mit den geltenden dogmatischen Grundlagen, richtet. Zwar ist bei einigen Tatbestandsmerkmalen, namentlich der Pflichtwidrigkeit oder der Nachteilszufügung, denkbar, dass konzernrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind, jedoch darf dies — schon aus Gründen der Rechtssicherheit — nicht zu einer Durchbrechung der Systematik der Untreue führen. Aufgabe dieses Abschnitts soll es daher sein, die Anforderungen an den Tatbestand der Untreue, soweit für die folgende Arbeit erforderlich, zu konkretisieren. Vorab ist festzustellen, wie das Strafrecht im Verhältnis zum Zivilrecht einzuordnen ist.
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Arens, S. (2010). Systematik der Untreue. In: Untreue im Konzern. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht, vol 32. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-944-0_2
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Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
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