Zusammenfassung
Solange es irgendwie geartete Formen des verwaltenden Zusammenlebens von Menschen gibt, solange gibt es Möglichkeiten, sich bei der verwalteten Obrigkeit zu beschweren. Mit voranschreitender Komplexität der Sozialwesen bildete sich eine Trennung von verwaltenden und kontrollierenden Stellen heraus. Das Zusammenleben der Menschen gab schon früh Anlaß zu theoretischen Überlegungen, und unser heutiges Staatsverständnis gründet auf den Lehren antiker Staatstheoretiker und Philosophen. Bis in die frühe Neuzeit hinein galt der ideale, anzustrebende Staat als das unverzichtbare Instrument, die Rechte des einzelnen zu gewährleisten und das friedliche Zusammenleben der Menschen zu garantieren.1 Die Erfahrungen mit den absolutistischen Herrschern des 17. und 18. Jahrhunderts und mit dem restaurativen Obrigkeitsstaat des 19. Jahrhunderts lehrten, daß der Staat weniger Rechtsgarant als Rechtsbedrohung sein kann. Diese Erkenntnis verdeutlichte, daß es gegenüber dem Staat Abwehrrechte bedarf. Derartige Grund- und Abwehrrechte, die sich in den Grund- und Menschenrechten manifestieren, haben ihre theoretischen Grundlagen in den politischen Theorien der Antike. Sowohl die naturrechtlichen Ansätze der Sophisten als auch das Vernunftrecht Platons anerkannten, daß der Mensch grundsätzlich frei geschaffen sei und durch keine politische Ordnung sittlich erniedrigt werden dürfe.2 Die Scholastiker tradierten diese Vorstellungen in die christliche Theologie, so daß diese Gedanken neben der christlichen Botschaft, die ähnliche Ansätze beinhaltet, Eingang in die christliche Lehrmeinung fanden.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Anmerkungen
Uppendahl, in: FS Hennis, 1988, s. 437 (438).
Hobe, in: Der Staat, Bd. 32, 1993, S. 245 (256).
Rights and permissions
Copyright information
© 1999 Centaurus Verlag & Media UG
About this chapter
Cite this chapter
Hamers, A. (1999). Einleitung. In: Der Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments und der Europäische Bürgerbeauftragte. Aktuelle Beiträge zum öffentlichen Recht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-878-8_1
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-878-8_1
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-8255-0285-0
Online ISBN: 978-3-86226-878-8
eBook Packages: Humanities, Social Science (German Language)