Zusammenfassung
Im Laufe dieser Arbeit wird an verschiedenen Stellen deutlich werden, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit des directors einer Scheinauslandslimited maßgeblich von der Frage abhängt, ob englisches oder deutsches Gesellschaftsrecht auf die Limited anwendbar ist. Hintergrund ist der Umstand, dass zahlreiche Straftatbestände des deutschen Rechts unmittelbar oder mittelbar gesellschaftsrechtsakzessorisch ausgestaltet sind, das heißt an Regelungen des Gesellschaftsrechts anknüpfen, die dem Strafrecht vorgelagert sind. Das ist beispielsweise im Rahmen des Untreuetatbestandes gemäß § 266 StGB der Fall: Das anwendbare Gesellschaftsrecht gibt Auskunft darüber, welche Treue- und Sorgfaltspflichten den director treffen, wem er diese Pflichten schuldet und unter welchen Umständen eine Pflichtverletzung vorliegt. Ferner bestimmt es, wem das durch eine Tat geschädigte Vermögen zuzuordnen ist — der Gesellschaft selbst oder den Gesellschaftern — und welche Verpflichtungs- und Verfügungskompetenzen der director diesbezüglich hat.
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Labinski, C. (2010). Anwendbarkeit englischen Gesellschaftsrechts auf die Limited. In: Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des directors einer englischen Limited. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht, vol 33. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-507-7_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-507-7_2
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-86226-025-6
Online ISBN: 978-3-86226-507-7
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