Vermeidung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen im Spannungsfeld zwischen Jugendhilfe und Justiz pp 3-5 | Cite as
U-Haft und U-Haftvermeidung
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Zusammenfassung
Untersuchungshaft bedeutet einen erheblichen Eingrifif in das Grundrecht der Freiheit der Person und stellt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegenüber Tatverdäcbtigen die einschneidendste aller prozessural vorgesehenen Mafinabmen zur Sicberung des Strafverfahrens dar. Sie ist im Einzelfall immer nur als “ultima ratio”, als allerletzte, unvermeidlicbe Mafinahme zulässig, wenn alle vorrangigen und weniger belastenden Eingriffe der Verfabrenssicberung ausgescböpft sind. Den Belangen einer wirksamen Strafverfolgung steben der recbtsstaatlicbe Grundsatz der Verhältnismafiigkeit und das Gebot der Unschuldsvermutung gegenüber.
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