Vermeidung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen im Spannungsfeld zwischen Jugendhilfe und Justiz pp 1-2 | Cite as
Einleitung
- 42 Downloads
Zusammenfassung
Anordnung und Vollzug der Untersuchungshaft insbesondere an jungen Menschen stehen in der Bundesrepublik wiederholt im Mittelpunkt der Kritik der Fachöffentlichkeit. Schon in den 80er Jahren trug die Anmahnung, daß in der Bundesrepublik zu viel, zu oft und zu schnell Untersuchungshaft angeordnet werde1 dazu bei, daß sich Jugendgerichtstage, Wissenschaft und Rechtspolitik verstärkt mit Möglichkeiten der Begrenzung der U-Haft durch Gesetzgebung und Praxis beschäftigten. Einige der Reformüberlegungen sind in das am 1.12.1990 in Kraft getretene LJGG-Änd2 eingeflossen. Insbesondere wurden die Anordnungsvoraussetzungen der U-Haft bei Jugendlichen deutlich eingeschränkt und die einstweilige Unterbringung in einem geeigneten Heim der Jugendhilfe als Alternative hervorgehoben.