Zusammenfassung
Im vorausgehenden Beitrag hat Pfäfflin sich vehement gegen die heutige Tendenz ausgesprochen, in allen Bereichen Standards aufzustellen. Er argumentiert, dies sei unwissenschaftlich. Er stellt sich die Frage, ob durch Standardsetzung eher eine Pfründe gesichert werden soll und damit eine Debatte oder ein wissenschaftlicher Diskurs eher verhindert wird. Der Autor dieses Beitrages und Mitherausgeber des vorliegenden Bandes ist Mitglied der Forensikkommission der drei deutschen Fachgesellschaften für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Das heißt, ich fühle mich durch die Kritik im vorangegangenen Beitrag durchaus direkt angesprochen und zum Widerspruch aufgefordert. Ich möchte deshalb versuchen, im folgenden einige Argumente für eine Gegenposition zu sammeln, dann anhand des Entwurfes einer Präambel zu den Forensikleitlinien der Kinder- und Jugendpsychiatrie (s. Anhang) die Schwerpunkte des Vorgehens erläutern, um schließlich, die Mahnungen Pfäfflins aufgreifend, zum Schluß des Beitrages über die Lehr- und Vermittelbarkeit forensischen Wissens und gutachterlichen Vorgehens nachzudenken.
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Literatur
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Bundesarbeitsgemeinschaft leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie und Berufsverband der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (2000): Leitlinien zu Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter. Köln: Deutscher Ärzte Verlag.
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Fegert, J. (2000). Wir brauchen Standards!. In: Fegert, J.M., Häßler, F. (eds) Qualität forensischer Begutachtung, insbesondere bei Jugenddelinquenz und Sexualstraftaten. Schriften zum Jugendrecht und zur Jugendkriminologie, vol 2. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-451-3_8
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