Zusammenfassung
Kennzeichnend gerade fürdie Entschädigungsverfahren psychisch geschädigter Verfolgter war es, daß sich in ihnen ein erhebliches Spannungsfeld aufbaute: Auf der einen Seite standen die Verfolgten mit ihren extremtraumatischen Erfahrungen, Erinnerungen und subjektiv empfundenen Leiden — auf der anderen Seite Entschädigungsorgane und medizinische Gutachter, die gehalten waren, die gesetzlichen Bestimmungen zu realisieren und psychisches Leid in “objektive” Tatbestände zu übersetzen. Sicht- und nachvollziehbar wird dieses Spannungsfeld, wenn man — in einer qualitativen Analyse von Einzelfäen — die Eigenangaben der Antragsteller (über ihr Leben vor der Verfolgung, ihre traumatischen Erlebnisse und psychischen Symptome) mit jenen Befunden kontrastiert, zu denen die Entschädigungsorgane gelangten.
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Anmerkungen
Zit. nach: Substantiierter Antrag von Herrn B. auf Entschädigung wegen Schaden an Körper und Gesundheit vom 24. Oktober 1954, S. 2.
“Denn es ist die Arbeit, mit der die meisten Menschen ihren Lebenssinn ganz eng verknüpft haben… Sie haben in ihrer Vorstellungswelt ihre Bedürfhisse, Wünsche, Ansprüche, Gefühle und Interessen ganz eng mit ihrer Arbeit verbunden. Arbeit ist das Zentrum ihres Realitätsverständnisses und ohne Arbeit wird ihre Einbindung in die gesellschaftliche Wirklichkeit entscheidend gelockert.” Zit. nach: Thomas Leithäuser/ Birgit Volmerg: Psychoanalyse in der Sozialforschung. Eine Einfuhrung. Opladen 1988, S. 61.
Zit. nach: Eidesstattliche Erklärung von Frau R. vom 5.1.1972, in: Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 5. Februar 1974, Az.: 8 U 114/73 — E -.
Zit. nach: “Schilderung des Verfolgungsvorganges” von Frau A. als Anlage an ihren Mantelantrag vom 19.8.1955.
Andere jüdische Verfolgte, die sich durch Flucht der deutschen Verfolgung zu entziehen suchten, berichteten nach dem Krieg, daß sie immer wieder denunziert worden wären und deshalb jeden Kontakt zu der polnischen Bevölkerung gemieden hätten. Vgl. dazu die Schilderung zweier späterer Auschwitzhäftlinge in: Gideon Greif: wir weinten tränenlos. Augenzeugenberichte der jüdischen “Sonderkommandos” in Auschwitz, Köln 1995, S. 55.
Zit. nach: Entschädigungsakte von Herrn K., Entschädigungsbehörde Darmstadt, Az.: D/42181/18(A)DP/Kal; Psychiatrisches Fach- und vertrauensärztliches Gutachten vom 27.2.1962, S. 1.
Zit. nach: Substantiierter Antrag von Herrn K. auf Entschädigung wegen Schaden an Körper und Gesundheit vom 28. April 1958, S. 1.
Majdanek und Auschwitz waren beides Lager, in denen Menschen gezielt und mit Hilfe industrieller Methoden ermordet wurden — Todesfabriken, in denen Hunderttausende (vor allem Juden, Sinti und Roma) spurenlos vernichtet wurden. Zum spezifischen Charakter der Vernichtungslager vgl. u.a.: Wolfgang Sofsky: Die Ordnung des Terrors, a.a.O., S. 296–314; Adalbert Rückerl(Hrsg.): NS-Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse (Belzec, Sobibor, Treblinka, Chelmno), München 1979.
Vgl. dazu die ausführliche Darstellung von Oliver Sacks: Stumme Stimmen. Reise in die Welt der Gehörlosen, Reinbek bei Hamburg 1995.
Entschädigungsakte von Herrn K., a.a.O., Schreiben vom 3. Januar 1970.
Zwar stellten die NS-Machthaber immer wieder Überlegungen an, eine generelle Dienstverpflichtung für Frauen zu erlassen; schlußendlich aber verzichtete man darauf, weil “durch allzu scharfe Behandlung arbeitsunwilliger Frauen eine ungünstige Beeinflussung der Volksstimmung” befürchtet wurde. So das Reichsarbeitsministerium 1941, zit. nach: Harald Focke/ Uwe Reimer: Alltag unterm Hakenkreuz. Wie die Nazis das Leben der Deutschen veränderten, Reinbek bei Hamburg 1979, S. 164 f.
Vgl. dazu: Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939, in: Reichsgesetzblatt I, 1939, S.1683; Martin Broszat: Der Staat Hitlers. Grundlegung und Entwicklung seiner inneren Verfassung, München 1981, S. 418 f.
Zit. nach: Antrag von Frau M. auf Entschädigung wegen Schaden an Körper und Gesundheit vom 28.12.1949, S. 1 und 2.
“Die Verdrängung aus der Wirtschaft forderte den Emigrationswillen, aber die Ausplünderung durch Vermögenskonfiskation und ruinöse Abgaben hemmte die Auswanderungsmöglichkeiten. Kein Immigrationsland ist an verarmten Einwanderern interessiert…”, zit. nach: Wolfgang Benz: Das Exil der kleinen Leute, in: Das Exil der kleinen Leute. Alltagserfahrungen deutscher Juden in der Emigration hrsg. von Wolfgang Benz, München 1991, S. 24. Alle emigrationswilligen Juden hatten an das Deutsche Reich eine “Reichsfluchtsteuer” zu zahlen und erhielten zudem die Auflage, Devisen nur in geringem Maße auszuführen. 1938 dann wurde auch das inländische Vermögen von Juden erfaßt, so daß diese -wollten sie ausreisen — mit zusätzlichen Steuern belastet werden konnten.
Zit. nach: Substantiierter Antrag von Herrn L. auf Entschädigung wegen Schaden an Körper und Gesundheit vom 19. April 1965, S. 2.
Zit. nach: Substantiierter Antrag von Herrn L. auf Entschädigung wegen Schaden an Körper und Gesundheit vom 19. April 1965, S. 2.
Zit. nach; Substantiierter Antrag von Frau S. E. auf Entschädigung wegen Schaden an Körper und Gesundheit vom 6.9.1957, S. 1.
Zit. nach: Substantiierter Antrag von Herrn Z. auf Entschädigung wegen Schaden an Körper und Gesundheit vom 13.2.1964, S. 1.
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Schmeling, A. (2000). Die Überlebenden Zehn Verfolgungsschicksale — zehn Entschädigungsverfahren. In: Nicht Wieder Gut Zu Machen. Studien und Materialien zum Rechtsextremismus. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-439-1_6
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Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
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