Zusammenfassung
Nach gut vierzig Jahren Bundesrepublik Deutschland bedeutet die Vereinigung mit der ehemaligen DDR eine Zäsur für fast alle Politik-und Handlungsfelder der Gesellschaft.
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Anmerkungen
s. hierzu u.a. Gumbel, Emil Julius: 4 Jahre politischer Mord, Berlin-Fichtenau 1922 (Neuauflage Heidelberg 1980);
Stern, Howard Norman: Political Crime and Justice in the Weimar Republic, phil. Diss., Baltimore 1966;
Hannover, Heinrich/Hannover-Drück, Elisabeth: Politische Justiz 1918–1933, 3. Auflage, Bornheim-Merten 1987 (1966);
Müller, Ingo: Furchtbare Juristen, Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz, München 1987;
Fieberg, Gerhard: Justiz im nationalsozialistischen Deutschland, Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, Köln 1984; Im Namen des Deutschen Volkes, Justiz und Nationalsozialismus, Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz, Köln 1989;
Diestelkamp, Bernhard/Stolleis, Michael (Hrsg.): Justizalltag im Dritten Reich, Frankfurt am Main 1988;
Gruchmann, Lothar: Justiz im Dritten Reich 1933–1940, Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, München 1988;
Fürst, Michael: Reformen im politischen Strafrecht in der Zeit des Dritten Reiches, Diss., Augsburg 1990;
Blasius, Dirk: Geschichte der politischen Kriminalität in Deutschland 1800–1980, Eine Studie zu Justiz und Staatsverbrechen, Frankfurt am Main 1983
in jüngerer Zeit ist eine Dissertation vorgelegt worden, die die Phänomenologie des kriminellen Rechtsextremismus in der DDR untersucht hat und insoweit Daten zu einem Bereich liefert, der bis vor kurzem überhaupt nicht zugänglich war, s. Fittkau, Karl-Heinz: Phänomenologie der Kriminalität rechtsextremer Straftäter in der DDR (1988/89), Band 1: Thesen, Band 2: Anlagen, Diss. jur. Humboldt-Universität Berlin, 1990; allerdings ist der Aussagewert dieser Untersuchung mehr als zweifelhaft, s. hierzu S. 233; andere Arbeiten, die thematisch in diesem Bereich von Interesse sind, haben sich dagegen nur am Rande oder lediglich rechtstheoretisch mit dem Problem Politische Justiz, politisches Strafrecht und Rechtsextremismus befaßt, s.
Gallandi, Volker: Staatsschutzdelikte und Pressefreiheit, Von der Stärkung des Rechts und der Legitimität der Strafgesetzgebung im politischen Konflikt, Königstein/Ts. 1983;
Basten, Thomas: Von der Reform des politischen Strafrechts bis zu den Anti-Terrorgesetzen, Die Entwicklung des Strafrechts zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität in der sozialliberalen Ära, Köln 1983
s. Habermas, Jürgen: Erkenntnis und Interesse, in: ders.: Technik und Wissenschaft als »Ideologie«, Frankfurt am Main 1978, S. 146–168, hier S. 155ff. Nach Habermas zeigt sich, “…: daß erfahrungswissenschaftliche Theorien die Wirklichkeit unter dem leitenden Interesse an der möglichen informativen Sicherung und Erweiterung erfolgskontrollierten Handelns erschließen. Dies ist das Erkenntnisinteresse an der technischen Verfügung über vergegenständlichte Prozesse”, ebd., S. 157
s. hierzu Luhmann, Niklas: Ausdifferenzierung des Rechts, Beiträge zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie, Frankfurt am Main 1981, Kapitel 7: Rechtszwang und politische Gewalt, S. 154 ff.;
Dux, Günter: Rechtssoziologie, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1978, S.129ff.
s. z.B. Chang, Young-Soo: Streitbare Demokratie, Begriff und Bedeutung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Möglichkeiten und Grenzen einer Übertragung auf das Verfassungsrecht der Republik Korea, Diss. jur., Frankfurt am Main 1990, S. 234;
Lehmann, Lutz: Legal & opportun, Politische Justiz in der Bundesrepublik, Berlin 1966, S. 279;
Wassermann, Rudolf: Recht, Gewalt, Widerstand, Vorträge und Aufsätze, Politologische Studien, Band 32, Berlin 1985, S. 78;
und last but not least: Allen, Francis A.: The Crimes of Politics, Political Dimensions of Criminal Justice, Cambridge, Massachusetts 1974, S. 77
da Staat letztlich Ausdruck von Herrschaft ist, ist das erweiterte Erkenntnisinteresse im Anspruch das, was Habermas fordert, wenn er ausführt: “Freilich würde sich erst in einer emanzipierten Gesellschaft, die die Mündigkeit ihrer Glieder realisiert hätte, die Kommunikation zu dem herrschaftsfreien Dialog aller mit allen entfaltet haben,…”. Habermas, J.: Erkenntnis und Interesse, a.a.O., S. 164; allerdings haben gerade die neueren Arbeiten von Habermas gezeigt, wie schwer es ist, in einer nach systemischen und lebensweltlichen Bezügen differenzierten Welt, die Bedingungen emanzipatorisehen Lernens und Kommunizierens zu entfalten, s. hierzu Habermas, Jürgen: Theorie des kommunikativen Handelns, Band 1: Handlungsrationalität und gesellschaftliche Rationalisierung, Frankfurt am Main 1981; ders.: Theorie des kommunikativen Handelns, Band 2: Zur Kritik der funktionalistischen Vernunft, Frankfurt am Main 1981 sowie zum Problem einer emanzipatorisch angeleiteten politischen Bildung: Richter, Dagmar: Bedingungen emanzipatorischer politischer Lernprozesse. Über den Zusammenhang von lebensweltlicher Erfahrung mit kognitiver Entwicklung, Studien zur Politikdidaktik, Band 35, Frankfurt am Main 1989
zu den Synonymen für »streitbare« Demokratie s. u.a. Wilke, Dieter: Die Verwirkung der Pressefreiheit und das strafrechtliche Berufsverbot, Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur und zu den Grenzen der Grundrechte, Diss. jur. Freie Universität Berlin 1964, S. 25
diese Beschränkung erfolgt aus erkenntnistheoretischen Gründen, da die Nachkriegskriminalität des Rechtsextremismus beleuchtet wird, außerdem liegen zu diesem Problemkreis justitieller Verarbeitung eine Reihe einschlägiger Untersuchungen vor, z.B.: Rückerl, Adalbert: Die Strafverfolgung von NS-Verbrechen 1945–1978, Heidelberg, Karlsruhe 1979;
Deutscher Bundestag (Hrsg.), Zur Verjährung nationalsozialistischer Verbrechen, Dokumentation zur parlamentarischen Bewältigung des Problems, Bonn 1980;
Bundesjustizministerium (Hrsg.): Die Verfolgung nationalsozialistischer Straftaten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit 1945, Bonn 1964; thematische Bezüge wird es im Rahmen der Untersuchung selbstverständlich dennoch geben, dies gilt auch für die Problematik der Vergangenheitsbewältigung in der Justiz.
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Kalinowsky, H.H. (1993). Einleitung. In: Kampfplatz Justiz. Studien und Materialien zum Rechtsextremismus. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-425-4_1
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