Zusammenfassung
In eine Analyse der Heimakten wurden alle Jugendlichen einbezogen, die ab 1. Juli 1989 im St. Severinhaus aufgenommen und bis zum 30. Juni 1993 entlassen wurden. Die Wahl des 1. Juli 1989 als Stichtag für den Beginn des Untersuchungszeitraums erschien sinnvoll, da bis zu diesem Zeitpunkt eine Zwischenauswertung der Unterbringungsfälle bereits vorliegt (Kronen, 1989). Der Verzicht auf neuere Unterbringungsfälle war notwendig, um für die spätere Auswertung der Bun-deszentralregisterauszüge einen aussagekräftigen Zeitraum von mindestens zweieinhalb Jahren nach Beendigung der Unterbringung sicherzustellen.
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Lösel, F., Pomplun, O. (1998). Beschreibung der Klientel und des Verlaufs der Unterbringung. In: Jugendhilfe statt Untersuchungshaft. Studien und Materialien zum Straf- und Maßregelvollzug. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-422-3_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-422-3_7
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