Zusammenfassung
Die Sozialpädagogik pflegt gelegentlich die Imago, daß sie als Fachdisziplin nur sich selbst gegenüber verantwortlich ist und ihren Klienten, mit denen sie arbeitet. Auf keinen Fall sei sie eine Art staatlich reglementierter Erziehungsdienst. Bis Ende der 80er Jahre gab es sogar bestimmte Anhaltspunkte für die Selbsteinschätzung, daß man als SozialpädagogIn quasi im ‘rechtsfreien Raum’ arbeite. Die wenigen handlungsrelevanten Rechtsvorschriften im Jugendwohlfahrtsrecht bestanden meist aus großzügigen und offenen Generalklauseln. Dabei war das Fach bei genauerer Betrachtung seiner Lehrpläne bereits vor der geänderten Rechtslage in mancherlei Hinsicht ‘Sozialpädagogik nach Vorschrift’. Speziell als kommunale Einrichtung hatte es nicht nur die Grundrechte zu beachten, sondern war eingebunden in vielfältige Einzelregelungen des Familien- und Vormundschaftsrechts, des Verwaltungs- und Haftungsrechts sowie in Verfahrensrechte. Aber ein Eindruck kam doch immer wieder auf: Wenn in der praktischen Arbeit Rechts- oder Verwaltungsfragen auftauchten, erschien dies meist als ein außerfachlicher oder sogar als ein störender Eingriff in das eigentliche sozialpädagogische Handeln.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1997 Centaurus Verlag & Media UG
About this chapter
Cite this chapter
Nüberlin, G. (1997). Einführung. In: Jugendhilfe nach Vorschrift?. Reihe Pädagogik. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-421-6_1
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-421-6_1
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-8255-0105-1
Online ISBN: 978-3-86226-421-6
eBook Packages: Computer Science and Engineering (German Language)