Zusammenfassung
Seit dem 15. Oktober finden zu Worcester (Mass.) höchst anziehende Verhandlungen über die „Rechte der Frauen“ statt. Die amerikanischen Zeitungen enthalten darüber ausführliche Berichte. Die Beschlüsse, an welche sich die Berathungen der zahlreichen Versammlungen lehnen, sind die folgenden: „Das Stimmrecht der Frauen ist der Grundstein dieses Unternehmens. Der Demokrat oder Reformer, welcher den Frauen das Stimmrecht verweigert, ist ein Demokrat, nur weil er nicht als Adeliger geboren wurde und einer von jenen Gleichmachern, welche nur bis zu sich herab gleichmachen wollen. Die Einwürfe gegen das Stimmrecht der Frauen sind dieselben, welche zu Gunsten der Sklaverei, gegen die Freiheit der Gewerbe, die Freiheit des Gewissens und die Freiheit der Presse vorgebracht wurden. Die Trennung des Menschengeschlechtes in zwei Kasten, wovon die eine geboren über die andere zu herrschen, ist, in Betreff der Geschlechter, wie in allen Beziehungen, eine Quelle der Verderbniß und der Entsittlichung für die begünstigte, wie für die unterdrückte Klasse. Ein Theil des Menschengeschlechts hat kein Recht, die Rechtssphäre des andern Theiles zu bestimmen. Die Frau hat ein Recht, den Kreis ihrer Wirksamkeit sich selbst auszusuchen und nicht ihn, in Unterwürfigkeit, aus den Händen eines Mannes anzunehmen. Alle Menschen sind gleich geschaffen, mit unveräußerlichen Rechten. Leben, Freiheit und das Streben nach Glück sind solche unveräußerliche Rechte, welche den Frauen nicht minder als den Männern zukommen. Die Frauen wegen ihrer häuslichen Sorgen von dem politischen Leben ausschließen, ist eben so abgeschmackt, als die Matrosen oder Soldaten im aktiven Dienste vom Kongresse auszuschließen. Wer abgehalten ist, am politischen Leben Antheil zu nehmen, braucht nicht durch ein Gesetz davon ausgeschlossen zu werden.“
Frauen-Kongress.
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Marcello-Müller, M. (2001). Die Frauen-Convention von Worcester. In: Marcello-Müller, M. (eds) Frauenrechte sind Menschenrechte!. Frauen in Geschichte und Gesellschaft. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-403-2_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-403-2_7
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