Zusammenfassung
Das Verwaltungsrecht, das als objektives Recht erst im Laufe des 19. Jahrhunderts entstanden ist, war auch zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch kein abgeschlossenes Rechtsgebiet. Trotz Zunahme öffentlich-rechtlicher Regelungen lagen auf weiten Gebieten keine Normen des öffentlichen Rechts fertig ausgebildet vor, nach denen Verhältnisse der öffentlichen Verwaltung hätten beurteilt werden können. Eine das öffentliche Recht auch nur annähernd systematisch geordnete Gesetzgebung des für die Verwaltung geltenden Rechts war nicht vorhanden. Entsprechend schwierig und zeitaufwendig gestaltete sich die Rechtsfindung für die Beamtenschaft. Vor dem Hintergrund einer ständig fortschreitenden Verteuerung der Verwaltung wurde deshalb vor allem eine bessere Übersicht über das geltende Recht gefordert.
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Maas, R. (1996). Zusammenfassung. In: Die Verwaltungsrechtsordnung für Württemberg. Reihe Rechtswissenschaft. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-383-7_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-383-7_7
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-89085-985-9
Online ISBN: 978-3-86226-383-7
eBook Packages: Humanities, Social Science (German Language)