Zusammenfassung
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts beschäftigte sich die Rechtswissenschaft intensiv mit der Ausarbeitung eines Allgemeinen Teils des Verwaltungsrechts. Dieses Bestreben wurde vor allem durch das Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1.1.1900 noch verstärkt. Auch der Gesetzgeber befaßte sich mit dieser Materie. Die Reichsabgabenordnung von 1919 ist der erste Versuch, die allgemeinen Lehren und Begriffe des Verwaltungsrechts, allerdings begrenzt auf das Steuerrecht, gesetzlich zu fixiereng1. Als weiteres Beispiel ist die Thüringische Verwaltungsordnung von 1926 anzuführen, die ebenfalls Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt. Zu den größeren Kodifikationen aus diesem Bereich gehören auch die drei Österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetze von 1925.
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Maas, R. (1996). Einleitung. In: Die Verwaltungsrechtsordnung für Württemberg. Reihe Rechtswissenschaft. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-383-7_1
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Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-89085-985-9
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