Zusammenfassung
Ein in Deutschland eröffnetes Insolvenzverfahren beansprucht grundsätzlich extraterritoriale Wirkung, will mit anderen Worten das gesamte Vermögen des Gemeinschuldners ungeachtet seiner Belegenheit im In- oder Ausland erfassen. Das entsprach fir die Zugehörigkeit des ausländischen Vermögens zur Konkursmasse (§ 1 I KO) mit der Folge entsprechender Verfügungsbefugnis des Verwalters (§§ 6, 7 KO) stets einhelliger Meinung. Auch in der Frage der Einzelvollstrekkung in das ausländische Vermögen (§ 14 KO) hat sich die Rechtsprechung nach anfänglichem Zögern zum Universalitätsanspruch des deutschen Rechts durchgerungenl. Der deutsche Konkurs unterliegt nach der “Grundnorm des Internationalen Konkursrechts” den Vorschriften des deutschen Konkursrechts auch dann, wenn das Verfahren Auslandsbezüge aufweist.
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Metzger, I. (1994). Durchsetzung der Auslandswirkungen inländischer Insolvenzverfahren. In: Die Umsetzung des Istanbuler Konkursübereinkommens in das neue deutsche Internationale Insolvenzrecht. Reihe Rechtswissenschaft. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-381-3_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-381-3_5
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-89085-938-5
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