Zusammenfassung
Zu den Grundentscheidungen des Internationalen Insolvenzrechts gehört die zwischen Universalität und Territorialität des Konkurses1. Nach dem Universalitätsprinzip erstrecken sich die Rechtswirkungen des in einem Staat eröffneten Insolvenzverfahrens auch auf andere Staaten, während sie nach dem Territorialitätsprinzip auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Eröffnungsstaates beschränkt bleiben. Aus nationaler Sicht stellt sich das Problem also unter unter zwei verschiedenen Blickwinkeln: Es ist zu entscheiden, ob das “eigene” Insolvenzverfahren Geltung im Ausland beansprucht (Universalität oder Territorialität des Inlandsinsolvenzverfahrens) und ob der entsprechende Geltungsanspruch eines ausländischen Insolvenzverfahrens anerkannt wird2, es also Rechtswirkungen im Inland entfaltet (Universalität oder Territorialität des Auslandsinsolvenzverfahrens).
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Metzger, I. (1994). Grundfragen zur Behandlung von Insolvenzverfahren mit Auslandsberührung. In: Die Umsetzung des Istanbuler Konkursübereinkommens in das neue deutsche Internationale Insolvenzrecht. Reihe Rechtswissenschaft. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-381-3_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-381-3_2
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-89085-938-5
Online ISBN: 978-3-86226-381-3
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