Zusammenfassung
Während einer stufenweisen Wiedereingliederung sind die auf dem Arbeitsvertrag beruhenden Hauptleistungspflichten suspendiert. Das Arbeitsverhältnis als solches bleibt jedoch bestehen, es wird nunmehr allerdings zu einem ruhenden Arbeitsverhältnis. Ein ruhendes Arbeitsverhältnis liegt immer dann vor, wenn sowohl die Arbeits- als auch die Entgeltfortzahlungspflicht vorübergehend entfallen, das Vertragsverhältnis als solches aber aufrechterhalten bleibt.1
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Gawlick, J. (2009). Wiedereingliederungen und andere Situationen ruhender Arbeitsverhältnisse. In: Die stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer in das Erwerbsleben nach § 28 SGB IX / § 74 SGB V. Forum Arbeits- und Sozialrecht, vol 31. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-380-6_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-380-6_4
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-8255-0725-1
Online ISBN: 978-3-86226-380-6
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