Zusammenfassung
Der spanische Código Penal705 ist stark am deutschen Strafrecht orientiert. Insbesondere wählt auch das spanische Strafrecht wie das deutsche einen dreistufigen Deliktsaufbau bestehend aus Tatbestandsmäßigkeit (tipicidad), Rechtswidrigkeit (antijurídicidad) und Schuld (culpabilidad). Nach weit verbreiteter Auffassung insbesondere in der Literatur706 ist die Frage von Täterschaft und Teilnahme dem Tatbestand zuzuordnen. Einige Autoren wollen für die Frage der Täterschaft gar nicht auf deren Regelung in Art. 28 C.P. (bzw. Art. 14 C.P. a.F.) zurückgreifen, sondern gehen davon aus, daß sich die Täterschaft direkt aus den Normen im Besonderen Teil ableiten läßt707 Ausgehend von einem restriktiven Täterbegriff ist nach herrschender Meinung Täter, wer den Tatbestand selbst erfüllt708 Allerdings ging die Rechtsprechung ähnlich der deutschen709 wegen ihrer Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme anhand der Theorie der „vorherigen Übereinstimmung“ (acuerdo previo)710 lange Zeit von einer subjektiven Abgrenzung aus und vertrat daher eher einen extensiven Täterbegriff711.
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Stein, H. (2002). Täterschaft und Teilnahme im allgemeinen. In: Die Regelungen von Täterschaft und Teilnahme im europäischen Strafrecht am Beispiel Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Österreichs und Englands. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-375-2_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-375-2_5
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-8255-0327-7
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