Zusammenfassung
Die Untersuchungen dieser Arbeit haben ergeben, dass die Lösung des Problems der provozierten Notwehrlage am besten von einem Notwehrverständnis bewältigt werden kann, wie es der h.L entspricht. Die zweidimensionale Interpretation der Notwehr nach dem Prinzip der Rechtsbewährung und des Individualschutzes hat sich als haltbar und vorzugswürdig erwiesen. Die Provokation ist eine Untergruppe von Falltypen nach der Lehre von der sozialethischen Einschränkung des Notwehrrechts, deren Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 II GG untersucht und bestätigt wurde. Das Einschränkungsmodell der Rechtsprechung erwies sich auch im Rechtsfolgesystem als zutreffend: Die Aufrechterhaltung des Notwehrrechts trotz Provokation, seine Pflichtbelastung mit Flucht und riskanter Verteidigung, aber auch sein Wiedererstarken nach andauerndem oder hochgefährlichem Angriff. Es wurde aber begründet, dass der Täter einer Absichtsprovokation selbst bei Wiederaufleben des Verteidigungswillens in der aktuellen Situation das Notwehrrecht unwiderruflich einbüßt. Der h.L. entspricht auch, dass die sozialethische Einschränkung der Provokation beim Merkmal der „Gebotenheit“ (§ 32 I StGB) verankert wurde, doch konnte dies bei der begrifflichen Uferlosigkeit dieses Merkmals nur ein äußerer Anknüpfungspunkt sein; inhaltlich war eine prinzipielle Begründung erforderlich.
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Hwang, HW. (2003). Zusammenfassung und Ergebnis. In: Die Provokation bei Notwehr. Reihe Rechtswissenschaft. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-374-5_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-374-5_7
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-8255-0396-3
Online ISBN: 978-3-86226-374-5
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