Zusammenfassung
Die Pflegebedürftigkeit ist ein Risiko, das in Europa erst im letzten Jahrzehnt in den Vordergrund getreten ist und als vorsorgerelevant erkannt wurde. Grund dafür ist vor allem die Änderung der demographischen Strukturen, die einen deutlichen Zuwachs des Anteils der älteren Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung bewirkt hat1. Mittlerweile sehen alle Staaten in der Europäischen Union (EU) Regelungen in ihren Sozialschutzsystemen vor, die Leistungen an Pflegebedürftige zum Inhalt haben2. Diese Regelungen sind jedoch in sehr unterschiedliche Sozialschutzsysteme eingegliedert, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat im Hinblick auf die Rechtsformen von Organisation und Finanzierung sowie auf die Funktionszusammenhänge innerhalb des jeweiligen Systems divergieren3. So gibt es einwohnerbezogene und beschäftigungsbezogene Sozialschutzsysteme, solche, die sich durch Beiträge finanzieren, die steuerfinanziert sind oder Elemente beider Finanzierungsformen vereinen4. Mit dieser Unterschiedlichkeit der Sozialschutzsysteme ist verbunden, dass die einzelnen Mitgliedstaaten auch bezogen auf das Sicherungsniveau und den Anteil der Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt wesentlich voneinander abweichen5.
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Schneider, B. (2003). Einleitung. In: Die Koordinierung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in der Europäischen Union. Forum Arbeits- und Sozialrecht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-365-3_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-365-3_1
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
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Online ISBN: 978-3-86226-365-3
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