Zusammenfassung
Die Strafrechtsepoche der Nachkriegszeit, insbesondere die seit den sechziger Jahren, ist als eine durch Entkriminalisierung gekennzeichnete und von einem Bemühen um einen Rückzug des Strafrechts geprägte Epoche bezeichnet worden1. Der Rückzug des Strafrechts auf das Wesentliche kann eine große Chance für dieses Rechtsgebiet sein, seine Autorität zu bewahren. Nur wenn die Unterscheidung zwischen strafwürdigem Unrecht und bloßem Zivilunrecht auch für den juristischen Laien nachvollziehbar bleibt, kann das Strafrecht seiner Funktion gerecht werden. Wird dagegen auf echtes Kriminalunrecht und anderes Unrecht gleich reagiert, wird die Grenze verwischt zwischen Handlungen, die die sozialethische Grundordnung in nicht hinzunehmender Weise berühren und anderen anstandswidrigen Handlungen2. Dies führt zu einer Minderung des Ausnahmecharakters der Straftat im All-gemeinbewußtsein und somit zu einer Herabsetzung staatlicher Autorität3.
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Luipold, A. (1998). Einleitung und Aufgabenstellung. In: Die Bedeutung von Anfechtungs-, Widerrufs-, Rücktritts- und Gewährleistungsrechten für das Schadensmerkmal des Betrugstatbestandes. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-346-2_1
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