Zusammenfassung
Als Reaktion auf die unkorrekte Erfüllung der umwandlungsrechtlichen Angabepflicht sind folgende Ansprüche denkbar:
1. Anspruch zur Durchsetzung der im Verschmelzungsvertrag enthaltenen Angaben
Es besteht die Möglichkeit, daß die im Verschmelzungsvertrag enthaltenen Angaben einer betroffenen Personengruppe als günstig erscheinen und diese daraufhin ein Interesse an der Durchsetzung derselben hat. Das kann einerseits bei der Angabe von für die Arbeitnehmerschaft günstigen Verschmelzungsfolgen der Fall sein. Andererseits können auch Vorhaben mit negativen Auswirkungen auf die einzelnen Arbeitsverhältnisse das Interesse einer Personengruppe, nämlich der Anteilseigner, wecken — z.B., wenn gerade der im Zuge der Durchführung einer Verschmelzung geplante Personalabbau zukünftig wirtschaftliche Vorteile verspricht.
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Fandel, S. (2004). Denkbare Ansprüche. In: Die Angabepflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG. Forum Arbeits- und Sozialrecht, vol 21. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-345-5_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-345-5_11
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-8255-0483-0
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