Zusammenfassung
Wettbewerbspolitische Prägung haben die Sektorenmärkte von der Öffnung der Märkte erfahren. Die dargestellten Reformmaßnahmen haben für die Wirtschaftsbereiche den Wettbewerb als zukünftige Leitvorstellung als Selbstregulativ vorgesehen.255 Mit Ausnahme der Energiewirtschaft mussten für die Wettbewerbsteilnahme die früheren Alleinunternehmer erst privatisiert werden. Die effektive Wettbewerbserrichtung hat es erfordert, hoheitliche Sonderrechte abzuschaffen, und ausnahmslos alle Wettbewerber der Privatrechtsordnung als prinzipiell gleichberechtigte Partner zu unterwerfen. Mit übergegangen in das nunmehr geschaffene Privateigentum sind auch die notwendigen Produktionsmittel. Zu diesen gehören auch die Netze. Das Privateigentum als umfassendes Ausschluss- und Nutzungsrecht256 steht Nutzungsrechten von Dritten diametral gegenüber und birgt ein hohes Konfliktpotenzial, was besondere Anforderungen an den Ausgleich der Interessen stellt. Überlagert wird die Problematik noch zu alledem mit den Interessen der Öffentlichkeit an funktionierenden Infrastrukturen, da sie in hochstem Maße Einfluss auf die Volkswirtschaft haben, sowie auch im Privatinteresse Einzelner stehen.
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Braun, S. (2003). Netzgebundene Infrastruktur im Spannungsfeld staatlichen Wettbewerbsinteresses, Grundrechte der Netzbetreiber und volkswirtschaftlicher Besonderheiten von Netzindustrien. In: Der Zugang zu wirtschaftlicher Netzinfrastruktur. Aktuelle Beiträge zum öffentlichen Recht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-343-1_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-343-1_4
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-8255-0407-6
Online ISBN: 978-3-86226-343-1
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