Zusammenfassung
Nach dem bisherigen Ergebnis dieser Arbeit steht lediglich fest, daß der Betrugstatbestand grundsätzlich auch auf inländisches öffentliches Vermögen sowie auf Vermögen der Europäischen Gemeinschaften anwendbar ist. Unter welchen Voraussetzungen der Tatbestand des § 263 StGB dann wirklich erfüllt ist, ist eine hiervon zu trennende Frage. Die zu dieser Frage folgende Untersuchung beschränkt sich auf das Merkmal des Vermögensschadens.
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Berger, S. (2000). Zum Vermögensschaden i.S. des § 263 StGB bei inländischem öffentlichem Vermögen sowie bei Vermögen der Europäischen Gemeinschaften. In: Der Schutz öffentlichen Vermögens durch § 263 StGB. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-338-7_3
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Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
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