Zusammenfassung
Als 1976 durch das 1. WiKG1 der neue Tatbestand des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde2, waren hierfür unterschiedliche Erwägungen maßgebend. Zum einen hatte sich gezeigt, daß der Nachweis von Täuschungshandlung, Irrtumserregung und Vorsatz bei der mißbräuchlichen Inanspruchnahme von Subventionen im Rahmen des § 263 StGB teilweise erhebliche Schwierigkeiten bereitete.3 Zum anderen war der Sonderausschuß fir die Strafrechtsreform der Ansicht, daß § 263 StGB Planungsschäden bei Zweckverfehlungen nicht erfassen würde.4
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Berger, S. (2000). Einleitung. In: Der Schutz öffentlichen Vermögens durch § 263 StGB. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-338-7_1
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