Zusammenfassung
Wie verstehen Verbraucher den Werbeaufdruck auf Eiskremriegeln „+10%“, wenn die Größe des Aufdrucks im Verhältnis zum Riegel deutlich mehr als 10% beträgt?1 Verbindet der Verbraucher mit der Bezeichnung „Lifting“ für eine Creme Assoziationen zu einem operativen Lifting?2 Ruft der Vertrieb eines Kosmetikums unter der Bezeichnung „Clinique“ bei den Verbrauchern eine klinische Konnotation vor?3 Wo bei derartigen Aussagen die Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Produktvermarktung liegt, hängt entscheidend davon ab, auf welchen Verbrauchertyp man abstellt, da Verbraucher als Individuen Werbeangaben höchst unterschiedlich interpretieren. Unverständige Verbraucher werden produktbezogene Aussagen eher falsch verstehen als verständige und informierte Verbraucherschichten. Interessant ist hierbei, dass sich insoweit jahrelang die Verbraucherleitbilder des BGH und des EuGH diametral gegenüberstanden. Während die deutsche Rechtsprechung traditionell als Maßstab der Verbrauchererwartung das Verbraucherleitbild eines „flüchtigen Verbrauchers“ zugrunde legte, folgte der EuGH dem eines „verständigen Verbrauchers“.
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Vergho, R. (2009). Einleitung. In: Der Maßstab der Verbrauchererwartung im Verbraucherschutzstrafrecht. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht, vol 30. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-335-6_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-335-6_1
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-8255-0731-2
Online ISBN: 978-3-86226-335-6
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