Zusammenfassung
Der Verbotsirrtum wirft bei den Urkundendelikten keine spezifischen, nur die Urkundendelikte betreffenden Probleme auf, und für die Belange dieser Arbeit ist es nicht notwendig, auf die Vielzahl der bis heute kontrovers diskutierten149 Zweifelsfragen einzugehen. Um auf die Frage, ob eine Trennung zwischen Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum möglich ist, für den Irrtum beim Urkundendelikt eine Antwort zu finden, genügt es, von den gesicherten Erkenntnissen auszugehen, die im Laufe der Diskussion um Standort, Inhalt und Rechtsfolgen des Verbotsirrtums erzielt wurden. Dabei lassen sich auch die bei der Auseinandersetzung mit dem Tatbestandsirrtum gewonnenen Erkenntnisse für die Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum fruchtbar machen. Bei den Urkundendelikten werden in erster Linie die Voraussetzungen eines Tatbestandsirrtums in Rechtsprechung und Literatur diskutiert; dem Verbotsirrtum kommt nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Die unterschiedliche Rechtsfolgenrelevanz von Tatbestands irrtum und Verbotsirrtum bewirkt, daß die Eingruppierung eines Irrtums in die Kategorien des Tatbestands- oder des Verbotsirrtums in der Regel unter dem Blickwinkel erfolgt, ob sich der Irrtum nicht bereits als vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum auffassen läßt.150
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Bettendorf, C. (1997). Verbotsirrtum. In: Der Irrtum bei den Urkundendelikten. Reihe Rechtswissenschaft. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-333-2_21
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Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
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Online ISBN: 978-3-86226-333-2
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