Zusammenfassung
Eine Sonderstellung in der Komplexbegriffslehre nimmt die 1973 verfaßte Habilitationsschrift von Ebert “Der Subsumtionsirrtum” ein. Eberts Hauptanliegen ist die Darstellung verschiedener Formen des Subsumtionsirrtums und die jeweilige Grenzziehung zum Tatbestandsirrtum. Hier muß er auch auf Vorsatz und Bedeutungskenntnis eingehen. Dabei nimmt er Bezug auf ein sprachtheoretisches Modell; Erkenntnis setzt das Erfassen der Wirklichkeit durch Leitvorstellungen und Begriffe voraus. Während im folgenden ein Überblick über die Formen des Subsumtionsirrtums nach der Konzeption Eberts gegeben und zugleich gezeigt wird, daß für Ebert alle Begriffe Komplexbegriffe sind, wird Eberts Lehre vom Tatumstandsirrtum und sein sprachtheoretisches Modell in diesem Abschnitt nur berührt, soweit es der Zusammenhang erfordert. Diese Strukturen haben für die hier vorgelegte Arbeit grundsätzliche Bedeutung gewonnen und werden daher im Kontext der eigenen Lösung ausführlich vorgestellt werden.195
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Krümpelmann, ZStW Beiheft 1978, S. 20
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Bettendorf, C. (1997). Neue Formen der Irrtumslehre: Der Subsumtionsirrtum als Schlüssel- und Grenzbegriff in der Konzeption Eberts. In: Der Irrtum bei den Urkundendelikten. Reihe Rechtswissenschaft. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-333-2_13
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Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-8255-0120-4
Online ISBN: 978-3-86226-333-2
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