Zusammenfassung
Das Umweltinformationsgesetz gewährt mit § 4 Abs. 1 dem Informationssuchenden einen Anspruch und begrenzt diesen wieder durch die §§ 7 und 8 UIG. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen dem Schutz der öffentlichen Belange in § 7 und dem Schutz der privaten Belange in § B. Indem die Frage nach den materiellen Grenzen des Informationsanspruchs auch eine Frage nach der Reichweite und Bedeutung des Gesetzes ist, sind zahlreiche Einzelaspekte der §§ 7 und 8 UIG umstritten. Der Schutz der privaten Belange, wie ihn § 8 UIG gewährleistet, kann weiter unterschieden werden in den Schutz allgemeiner privater Belange und den Schutz des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses. Letzterer ist besonders hervorzuheben, da dieser Schutz aufgrund der Nähe von Umweltinformationen zu industriellen Interessen von großer Bedeutung ist.
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Literatur
Scherzberg Freedom of Information - deutsch gewendet, DVBl. 1994, 733, 740
Breuer Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, NVwZ 1986, 171.
Knemeyer Die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, DB 1993, 721, 722.
Erichsen Das Recht auf freien Zugang, NVwZ 1992, 409, 412;
Knemeyer Die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, DB 1993, 721, 725.
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Koebke, M. (1999). Grenzen des Anspruchs. In: Das Recht auf Umweltinformation. Aktuelle Beiträge zum öffentlichen Recht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-323-3_6
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