Zusammenfassung
Es stellt sich die Frage, wie das besonders enge Verhältnis zum Grundtatbestand systematisch einzuordnen ist. Zur Vorgängernorm, Art. 403 CP (a.F.), wurde diskutiert, ob diese eine Strafverschärfung darstellte oder ob in ihr ein Qualifikationstatbestand zu sehen war. Diese Zweifel sind auch für die neue Norm nicht zu beseitigen. Problematisch ist vor allem, daß mit Art. 22 Nr. 7 CP ein ganz ähnlicher Inhalt als strafverschärfender Umstand gewertet wird1. Allerdings besteht Einigkeit darin, daß Art. 438 CP die Anwendung des Art. 22 Nr. 7 CP ausschließt2.
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Ludwig, M. (2002). Betrug in Ausübung eines Amtes, Art. 438 CP. In: Betrug und betrugsähnliche Delikte im spanischen und deutschen Strafrecht. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-301-1_11
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Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
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