Zusammenfassung
Der Erörterung der Frage nach den individualrechtlichen Folgen fehlender oder fehlerhafter Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung muß die Feststellung vorausgehen, daß der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Mitbestimmung nach § 99 Abs. 1 unterliegt. Denn nur im Fall der Mitbestimmungspflicht des Arbeitsvertrages ist es denkbar, daß ein Mitwirkungsverstoß Einfluß auf den rechtlichen Bestand als Arbeitsverhältnis ausüben kann.
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Poletti, E. (1996). Die Auswirkungen einer fehlenden oder fehlerhaften Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung gemäß § 99 Abs. 1 auf das Individualarbeitsverhältnis. In: Auswirkungen fehlender oder fehlerhafter Beteiligung des Betriebsrats bei der Versetzung auf das Einzelarbeitsverhältnis. Forum Arbeits- und Sozialrecht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-296-0_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-296-0_2
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-8255-0057-3
Online ISBN: 978-3-86226-296-0
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