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Staatliche Sofortmaßnahmen zur Verringerung der Massenarbeitslosigkeit

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Arbeitslosigkeit im NS-Staat

Part of the book series: Reihe Geschichtswissenschaft ((REIGE))

  • 125 Accesses

Zusammenfassung

Als Hauptpfeiler der nationalsozialistischen Arbeitsbeschaffungspolitik, die vorrangig die ad-hoc-Bereitstellung von zusätzlichen Arbeitsplätzen und die kurzfristige Arbeitsunterbringung möglichst zahlreicher Arbeitsloser zum Ziel hatte, nahmen die aus öffentlichen Mitteln finanzierten staatlichen Arbeitsbeschaffungsprogramme1 eine zentrale Rolle ein. Im Jahr 1933 überlappten sich drei große Arbeitsbeschaffungsprogramme: das noch aus dem Jahr 1932 stammende „Papen-Programm“, das „Sofort-Programm“ der Regierung Schleicher vom Januar 1933 und das nach dem „Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“ vom 1. Juni 1933 erlassene „Reinhardt-Programm“, das am 21. September 1933 durch das „2. Reinhardt-Programm“, mit dem die saisonale Arbeitslosigkeit bekämpft werden sollte, ergänzt wurde.

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Anmerkungen

  1. Rundschreiben des Wohlfahrtsamts zur Reichslandhilfe 1934. Stadtarchiv München. Sozialamt 3480; danach auch die folgenden Ausführungen.

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  2. Der Präsident der Reichsanstalt hatte im Frühjahr 1934 dekretiert, daß Personen „nichtarischer“ Abstammung zur Landhilfe nicht zugelassen seien und eine finanzielle Förderung durch die Reichsanstalt für „Juden” nicht zu vertreten sei.

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  3. Vgl. Dieter Maier, Arbeitsverwaltung und nationalsozialistische Judenverfolgung in den Jahren 1933–1939, in: Arbeitsmarkt und Sondererlaß. Menschenverwertung, Rassenpolitik und Arbeitsamt. Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik. Bd. 8, Berlin 1990, S. 62–136, hier: S. 103.

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  4. Vgl. Niederschrift über die Besprechung vom 23. November 1933. Bayerisches Hauptstaatsarchiv. MWi 3129.

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  5. Zu der weitverbreiteten Mißstimmung unter den für einen Landhilfeeinsatz bestimmten Arbeitslosen siehe auch den streng vertraulichen Bericht des Arbeitsamtes München an den Präsidenten des Landesarbeitsamts Bayern vom B. August 1934. Bayerisches Hauptstaatsarchiv. Reichsstatthalter 494.

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  6. Auch die Stadt Stuttgart entwickelte im Herbst 1933 ein eigenes, von der Berliner Reichsanstalt genehmigtes Landhilfe-Modell, das den Adressatenkreis auf Arbeitslose zwischen 25 und 40 Jahre erweiterte. Die Bereitschaft zur freiwilligen Meldung auf eine schlechtbezahlte Landhelferstelle konnte jedoch auch dadurch nicht gesteigert werden. Bis Anfang April 1934 meldeten sich trotz angedrohter behördlicher Zwangsmaßnahmen nur 514 arbeitslose Männer und 10 Frauen. Ausgegangen war man von 2.000 bis 3.000 freiwilligen Landhelfern.

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  7. Vgl. Roland Müller, Stuttgart zur Zeit des Nationalsozialismus, Stuttgart 1988, S. 73 f.

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  8. Vgl. Schreiben des Arbeitsamts München vom 21. August 1934. Staatsarchiv München. LRA 22291.

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  9. Mitunter blieb es nicht bei höflich vorgetragenen Bitten: Im November 1933 verpflichteten die Arbeitsämter Augsburg und München das Bezirksamt Aichach zur Unterbringung von 275 städtischen Landhelfern, die offenbar nur unter Schwierigkeiten bewerkstelligt werden konnte.

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  10. Vgl. Martin Broszat/Elke Fröhlich/Falk Wiesemann (Hg.), Bayern in der NS-Zeit. Soziale Lage und politisches Verhalten der Bevölkerung im Spiegel vertraulicher Berichte, München/Wien 1977, S. 343.

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  11. Vgl. Statistisches Jahrbuch für Bayern, hg. vom Bayerischen Statistischen Landesamt. 21. Jg. 1936, München 1936, S. 184.

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  12. Eine andere Quelle gibt als Höchstzahl der bei der Bayerischen Landhilfeaktion geförderten Personen sogar nur über 11.000 an, von denen ein nicht naher bestimmter, angeblich aber „erfreulicher Hundertsatz freiwillig im normalen landwirtschaftlichen Arbeitsverhältnis geblieben“ ist. Münchener Jahrbuch 1935. Hg. von Professor Dr. Wilhelm Morgenroth, Direktor des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt München. 46. Jg., München 1934, S. 257.

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  13. Münchener Jahrbuch 1935. Hg. von Professor Dr. Wilhelm Morgenroth, Direktor des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt München. 46. Jg., München 1934, S. 257. Allgemein zum Landjahr siehe auch Herrmann, Vom Arbeitsmarkt, S. 66;

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  14. Edith Niehuis, Das Landjahr. Eine Jugenderziehungseinrichtung in der Zeit des Nationalsozialismus, Nörten-Hardenberg 1984;

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  15. Arnold Klein, Katholisches Milieu und Nationalsozialismus. Der Kreis Olpe 1933–1939, Siegen 1994, S. 476 ff.

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  16. Das Landjahr. Die gesetzlichen Grundlagen und wichtigsten Bestimmungen für den Handgebrauch. Zusammengestellt und herausgegeben von Erwin Gentz, Eberswalde 1936, S. 257.

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Brunner, C. (1997). Staatliche Sofortmaßnahmen zur Verringerung der Massenarbeitslosigkeit. In: Arbeitslosigkeit im NS-Staat. Reihe Geschichtswissenschaft. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-289-2_9

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-289-2_9

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