Auszug
Insbesondere die Ausführungen zur kommunalen Altenhilfe dürften deutlich gemacht haben, dass die neue Rolle der Städte, aktuell und künftig, weniger darin bestehen wird, selbst als Träger bzw. Anbieter sozialer Dienste für ältere Menschen aufzutreten. Charakteristisch wird vielmehr sein, dass der kommunale Akteur verantwortlich ist für die Gestaltung der sozialen Infrastruktur, mit dem Ziel, Altern in der Stadt bzw. in den Wohnquartieren weitestgehend in selbst bestimmter und selbstständiger Weise zu ermöglichen. Die Kommune wird daher in erster Linie zuständig sein für Planungs-, Koordinierungs-, Vernetzungs-, und Sicherstellungsaufgaben sowie für die konzeptionelle Weiterentwicklung des örtlichen Altenhilfesystems. In diesem Sinne rät der Städte und Gemeindebund NRW den Kommunen „als ‚Dienst der Dienste‘ tätig zu werden und der Altenhilfe vor Ort innovative Anstöße zu geben. Dabei bietet sich für die Kommunen eine enge Zusammenarbeit mit der Freien Wohlfahrtspflege und sonstigen — insbesondere privaten — Trägern und Organisationen der Altenhilfe sowie der Pflegekassen an, um auf diesem Wege entsprechende Angebote gezielt auszubauen und weiterzuentwickeln“ (Städte und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen 2000: 10). Hierauf bezogen richtet sich jetzt der Blick auf die Stadt Dormund.
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© 2007 Deutscher Universitäts-Verlag und VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2007). Fallbeispiel: Dortmund — Neustrukturierung der kommunalen Altenhilfe. In: Altern in der Stadt. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9683-7_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9683-7_3
Publisher Name: DUV
Print ISBN: 978-3-8350-7002-8
Online ISBN: 978-3-8350-9683-7
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