Auszug
In Deutschland kann zwischen sozialen Mietwohnungen, freifinanzierten Mietwohnungen und selbstgenutzten Wohnungen unterschieden werden37. Soziale Mietwohnungen, die nachfolgend einfach Sozialwohnungen genannt werden, unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung, die der Eigentümer als Gegenleistung für eine Förderung zu akzeptieren hat. Die Bindungen sind zeitlich begrenzt. Nach dem Bindungsauslauf können die Mieten auf das ortsübliche Niveau angehoben und Neuvermietungen ohne Einschränkungen vorgenommen werden. Die Wohnungen wechseln in den freifinanzierten Sektor. Da in den letzten Jahren weniger Sozialwohnungen hinzugekommen als weggefallen sind, hat der Sozialwohnungsbestand abgenommen. Für die Zukunft ist mit einem weiteren Rückgang zu rechnen.
Obwohl ein Teil der selbstgenutzten Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus direkt gefördert wird, ist eine Abgrenzung zwischen sozialem und frei finanziertem Wohneigentum nicht üblich.
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© 2006 Deutscher Universitäts-Verlag | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2006). Deutschland. In: Wohnungsversorgung für unterstützungsbedürftige Haushalte. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9653-0_4
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