Auszug
Im Vordergrund der herkömmlichen Erklärungsmodelle stehen in neoklassischer Logik angebots- und nachfrageseitige Faktoren, welche das individuelle Wertgrenzprodukt des Faktors Arbeit determinieren. Diese Erklärungsraster dominieren auch den Stand der Forschung wie in Kapitel IV dargestellt. Nachfrageseitig haben Ökonomen Mitte der 90er Jahre folgende Kernhypothesen189 herausgearbeitet, welche ziemlich kontrovers diskutiert wurden („technology versus trade“).190
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Literatur
Vgl. Mankiw (1999) S. 434ff.
Siehe Franz (1997) S. 6.
Siehe Landmann u. Pflüger (1998) 127ff.; Franz (1997) S. 20ff.
Siehe Landmann u. Pflüger (1998) S. 136; Franz (1997) S. 19; Machin et al. (1996) S. 24–28.
In einer Untersuchung modellierte Kumar diese Hypothese an Hand eines ökonometrischen Modelles, das auf dem sogenannten Heckscher-Ohlin-Modell aufbaut. Vgl. Kumar (1998). Auch Gersemann setzt sich mit der Auswirkung von technologischem Fortschritt und Einkommensverteilung fundiert auseinander. Gersemann (2003) 55ff.
Rosen (1981); Adams (2003) S. 315.
Khurana (2002).
Im Jahr 2000 hatten 30 von 226 Dax-Vorständen einen ausländischen (meist europäischen!) Pass. Im Jahr 2005 38 von 186 Dax-Vorständen. Manager Magazin (2005). Demgegenüber ist trotz erheblich höherer Vergütung in den USA eine Wanderung deutscher Manager dorthin kaum zu beobachten. (maximal 5 deutsche Vorstände sind in den vergangenen 10 Jahren in die USA gewechselt). Vgl. hierzu Hickel (2004).
Vgl. hierzu die Kuznets-Kurven Diskussion in Franz (1997) S. 15ff; Grömling (1996) S. 29.
Krugman, P. (1996) S. 7ff.
Machin, S. (1996) S. 24ff; Franz (1997) S. 19.
Freeman/ Katz (1995) S. 4.
Zu den Institutionen im deutschen Arbeitsmarkt: Franz (2003); ebenso Kapitel VII.
Birkel, C. (2004) S. 22ff.
Vgl. Gottschalk/ Joyce (1995) S. 4.
Hassel (2005) S. 20.
Steiner/ Wagner, K. (1998) S. 29ff.
Prasad (2000).
Vgl. Riphahn (2002) S. 9.
Abraham/ Houseman (1995) S. 388.
Abraham/ Houseman (1995) S. 391.
Riphahn (2004) S. 18ff.
Vgl. Blau/ Kahn (1996 b). Beide Autoren untersuchten außerdem die Lohnunterschiede von Frauen und Männern in den USA und anderen Industrienationen vgl. Blau/Kahn (1995).
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch Gersemann in seiner Untersuchung über Lohnungleichheit in den USA: Vgl. Gersemann (2003) und auch Katz/Freeman (1995) für alle OECD-Länder.
Becker (1994) S. 24ff.
Siehe Zimmermann/ Hinte (2005) S. 39.
Zu den Auswirkungen der Arbeitermigranten auf den deutschen Arbeitsmarkt siehe Zimmermann et al (2002) S. 26ff.
Becker (1994) S. 25.
Vgl. hierzu den Text zu Abb. 15 empirischer Teil, weshalb nach einer Berechnung nach Leistungsgruppen die Steigerungsraten insbesondere bei den Angestellten niedriger sind als bei einer Berechnung nach dem gewogenen arithmetischen Mittel. Auch Franz (1997) stellt diesen Effekt bei einer Untersuchung unter den Arbeitern und ihren jeweiligen Lohngruppen fest, allerdings in abgeschwächter Form, da bei Arbeitern der Qualifizierungssprung nicht so hoch ist wie im Angestelltensegment.
Vgl. Abraham/ Housman (1995) S. 394.
Siehe hierzu Hassel (2005) S. 19f.
Siehe Berthold/ Fehn (1996) S. 14–24.
Dombois (1999).
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (2002); je nach Branche werden die Tarifverträge entweder auf regionaler Ebene oder auf Bundesebene abgeschlossen. Viele Industrietarifverträge sind eher regional organisiert, z. B. in den Bereichen Metall, Chemie, Druck, aber auch Handel, während Dienstleistungstarifverträge häufig national verhandelt werden, wie etwa bei Banken, Versicherungen, öffentlichen Diensten, Baugewerbe. Siehe hierzu Hassel (2005) S. 15.
Hassel (2005) S. 20.
Vgl. Kittner (1997), Däubler (1998).
Siehe Keller/ Seifert (1997).
Einheitsgewerkschaft: in einem Unternehmen ist nur die Repräsentanz von einer Gewerkschaft zugelassen; im Vergleich dazu gibt es im angelsächsischen Raum das System der Multigewerkschaftsbetriebe. Diese Struktur ist weit mehr fragmentiert und partikularisiert (zersplittertes Verhandlungs-und Streikrecht) und gibt somit eher Raum für divergierende Lohnentwicklungen. Vgl. Jacobi (1989) S. 47.
Vgl. hierzu Hirsch/ Addison/ Genosko (1990) S. 11; Althammer (1990) S. 147.
Siehe Althammer (1990) S. 182.
Vgl. Jacobi (1989) S. 42.
Vgl. Schüller (2000).
Hirsch/ Addison/ Genosko (1990).
Hirsch/ Addison/ Genosko (1990) S. 162.
Hirsch/ Addison/ Genosko (1990) S. 162.
Vgl. hierzu Hirsch/ Addison/ Genosko (1990) S. 168.
Vgl. Freeman (1980) S. 3–23.
Siehe Hirsch/ Addison/ Genosko (1990) S. 169.
Vgl. hierzu Althammer (1990), S. 167f.; Hirsch/Addison (1986), S. 195ff.; Addison/Genosko/Schnabel (1988) S. 2–20.
Siehe Hirsch/ Addison/ Genosko (1990) S. 166.
Dem gegenüber kommt der rent-seeking-Ansatz im Sinne der Monopoldefinition zu dem Ergebnis, dass eine starke gewerkschaftliche Präsenz und der mit ihr einhergehenden Lohnstandardisierungstendenz auf eine verringerte Investitionstätigkeit in physisches Kapital und in Forschung und Entwicklung hinausläuft und somit die Effizienz und Produktivität eher senkt; Genosko (1988) S. 16ff.
Vgl. hierzu Addison/ Genosko/ Schnabel (1988), S. 4ff.; Hirsch/Addison/Genosko (1990) S. 202ff.; Althammer (1990) S. 166ff.
Siehe hierzu auch die Hauptargumente der Partizipationstheorie in Bezug auf die gewerkschaftliche Mitbestimmung in Unternehmen in Freeman/ Lazer (1996), S. 28: Senkung der Transaktionskosten, Beseitigung von Informationsasymmetrien und Bildung von spezifischem Humankapital sowie Unterstützung von Innovationen.
Vgl. Franz (2003) S. 258ff.
Siehe Hassel (2005) S. 21.
Vgl. Franz (1997) S. 20 sowie Assheuer (2003).
Während im Durchschnitt der EU die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften zwischen 1993 und 2003 um 5% zurückgegangen sind, lag der Rückgang der Mitglieder in Deutschland bei knapp 24%; siehe Hassel (2005) S. 6.
Siehe Franz (2001) Fußnote 23; Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (2002). Schwerpunkt der bisherigen Öffnungsansätze beziehen sich meist auf die Arbeitszeitregelung.
Dombois (1999) S. 9, Vgl. Streek, W. (1996) S. 86ff.
Vgl. hierzu Czada (2002) S. 408f.
Schüller (2000). Die NZZ weist auf den Schub hin, den diese Neigungen durch die 68er Bewegung erfuhren: In Deutschland konnte zwar der Ordoliberalismus in der Nachkriegszeit anfänglich auf groß Resonanz stoßen, „doch gelang es dann den zunächst gescheiterten Sozialisten, ab 1968 auch mit Hilfe der neomarxistischen Studenten-und Intellektuellenbewegung, ein geistig-kulturelles und (wirtschafts-) politisches Klima zu schaffen, in dem sich der ordnungspolitische Bezugspunkt schließlich doch wieder zum Kollektivprinzip hin verlagerte“. Vgl. ebenfalls Dombois (1999) S. 7.
Auch Schwalbach (1999) kommt in seiner Studie zu dieser positiven Korrelation. Seine Unternehmen weisen allerdings ein wesentlich geringeres Umsatzspektrum auf und das Zeitfenster endet 1995. Zu der Korrelation zwischen Unternehmensgröße und Vorstandsgehalt siehe auch Jaskow/Rose (1994) S. 3 sowie Gersemann (2003) S. 210.
Benz/ Stutzer (2001) S. 6.
Siehe hierzu Fußnote 196.
Adams (2003) S. 335f.
Vgl. Benz/ Stutzer (2001); Aktienoptionen werden als „Long Term Incentives“ bezeichnet. Ähnliche Instrumente sind Wertsteigerungsrechte, virtuelle Optionen oder virtuelle Aktien, siehe hierzu auch Ziffer 1) im Anhang.
Vgl. von Rosen (1996).
Die gestiegen Bedeutung von Kapitalmärkten wird wiederum durch die nationalen und internationale Deregulierungsentwicklungen in den Achtziger Jahren und das zunehmende Gewicht institutioneller Anleger begründet. Vgl. Holmstrom/ Kaplan (2001).
Vgl. Kübler (2003).
Zur Ausgestaltung von Aktienoptionrechten siehe Adams (2003) S. 302f.; hier gilt es auch zu betonen, dass in Deutschland die Optionsprogramme meist nie an den Marktindex oder an die Performance von Konkurrenzfirmen geknüpft werden, was für eine leistungsbezogene Vergütung sinnvoller wäre. S. Adams (2003) S. 322.
Vgl. hierzu Gerety/ Hoi/ Robin (2002), S. 45ff: sie kommen zu dem Ergebnis, dass der Unternehmenswert durch die Auflegung von Aktienoptionsprogrammen nicht steigt. Auch bei Ankündigung der Anreizbezahlung konnte an den Aktienmärkten keine positive Reaktion in Antizipation eines gesteigerten Sharholder Value verzeichnet werden. Siehe hierzu ebenfalls: Bebchuk (2001), Tosi/Werner/Katz/Gomez-Mejia (2000); sie stellen nach Benz/Stutzer fest, dass die Firmenperformance nur 5% der Varianz in der Managerentlohnung erklärt (siehe S. 4), ebenfalls Palan /Papendick (2003); Hall/Liebmann (1998).
Benz/ Stutzer (2001); Arbeitspapier Nr. 81.
Vgl. Murphy (1999), S. 2487.
Benz/ Stutzer (2001) S. 9ff.
Vgl. Bizjak/ Lemmon/ Naveen (2000); Porac/Wade/Pollock (1999). Siehe hierzu Anhang Ziffer 6).
Vgl. hierzu auch Palan/ Papendick (2003).
Bizjak et al (2000) Siehe hierzu Anhang Ziffer 6).
Benz/ Stutzer (2001) S. 9.
Siehe hierzu die Ausführungen von Bebchuk/ Fried (2004); mit dem Titel „Pay without Performance“.
Porac/ Wade/ Pollock (1999) belegen diese Praxis empirisch, siehe hierzu auch zusammenfassend Benz/Stutzer (2001) S. 10.
Siehe Adams (2003) S. 311.
Benz/ Kucher/ Stutzer (2001), Betrand/Mullainathan (2000), Conyon/Schwalbach (1999), Core et al. (1999), David et al. (1998), Finkelstein/Boyd (1998), Hartzell/Starks (2000); Adams (2003).
BGHZ 135, S. 244, 254f. — ARAG/Garmenbeck.
Systemkennzeichnend für die deutsche Verfassung ist das duale System, welches eine Trennung von Vorstand (welchem die ausschließliche Geschäftsführungsverantwortung zusteht) und Aufsichtsrat (Geschäftsführungskontrolle) vorsieht. Demgegenüber kennzeichnet das angelsächsische Board System die personelle und funktionelle Zusammenführung von Unternehmensführung und-kontrolle in einem Board (bestehend aus Inside-und Outside Direktoren); siehe hierzu Potthoff (1996) S. 253–268.
Core et al (1999).
Zu Ausführungen des Prinzipal/Agent — Theorems in obigem Kontext siehe Prendergast (1999) S. 7–63.
Core et al (1999); siehe hierzu auch Bebchuk et al (2001) S. 66ff.
Benz/ Stutzer (2001) S. 12.
Kengelbach/ Roos (2006) S. 16.
Siehe Hickel (2004) S. 1200: Vor diesem Hintergrund hat der Corporate Governance Kodex darauf hingearbeitet, dass gemäß dem heute geltenden Transparenz-und Publizitätsgesetze alle Entscheidungen in Ausschüssen dem gesamten Aufsichtsrat vorgelegt und vom ihm überprüft werden. Auch die Gewerkschaften haben mittlerweile begonnen, ihre Rolle im Rahmen der Mitbestimmung über Entscheidungen zu Managergehältern selbstkritisch zu überprüfen.
Siehe Kucher/ Stutzer (2001) Fußnote 291.
Adams (2003) S. 303.
Der überwiegende Teil der im Streubesitz befindlichen Aktien wird in den USA weniger von Privatpersonen als von diversen Fonds gehalten: ca. 2/3 der Aktien großer Konzerne werden von Pensions-und Investmentfonds gehalten. Siehe Tichy (2005), S. 31.
Vgl. hierzu Gerke (2001), Windolf/Nollert (2001); Windolf/Beyer (1995); Kengelbach/Roos (2006).
Siehe hierzu die Netzwerkmessungen von Höpner/Krempel in Kengelbach/ Roos (2006) S. 18f.
Die Abkoppelung vom gesellschaftlichen „Sozialkorsett“ geht auch konform mit einer zunehmenden Individualisierung der Gesellschaft und einer mit ihr einhergehenden Schaffung von Parallelwelten, welche die traditionelle deutsche Konsensgesellschaft erschüttert. Das tradierte Konsensmodell wird zunehmend in Frage gestellt (Herzinger, 2002), es gibt immer mehr gesellschaftlichen Akteure unterschiedlichster Art, eben auch Vorstände, deren Ziel es ist, Entscheidungen in ihrem Sinne zu beeinflussen oder weitgehend autonom zu treffen vgl. Schulze-Fielitz (1988) S. 266.
Joskow/ Rose/ Wolfram (1996) S. 180.
Heer (1974) S. 72.
Darüber hinaus zitiert Heer (1974) zu Beginn seines Kapitels über die geschichtliche Entwicklung der Beamtenbesoldung eine Gehaltsliste, welche bereits Mitte des 19. Jahrhunderts eine Nivellierung der Gehaltsspannen zwischen den Besoldungsordnungen feststellte. Heer (1974) S. 1.
Mettelsiefen/ Pelz/ Rahmann (1986), S. 96.
Hirsch/ Addison/ Genosko (1990) S. 44.
Blankart (2003) S. 502.
Siehe Groß (1998) S. 84.
Wie bei der Steuergesetzgebung fließen in die Besoldung soziale Kriterien ein wie Alter, Familienstand und der Anzahl der Kinder; siehe hierzu auch Petersen (1988), S. 161. über diese Faktoren hinausgehende Sonderzahlungen werden als Bestandteile der Besoldung auf spezialgesetzlicher Grundlage (Sonderzahlungsgesetze des Bundes und der Länder) erbracht.
Vgl. Akerlof (1984), S. 54ff.
So wurde am 24. Februar 1997 das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstes verkündet (Dienstrechtsreformgesetz). Schwerpunkt dieses Reformgesetzes sind die Änderungen beim Bundesbesoldungsgesetz, welche gemäß dem Perspektivbericht der Bundesregierung von 1994 eine stärkere Leistungsorientierung implementieren (§ 27 BBesG u. § 42a BBesG). Die Änderungen beziehen sich allerdings nur auf die Besoldungsordnung Aund nicht auf die Besoldungsordnung B, da bei letzterer Besoldungsordnung besondere Leistungen bereits durch das Grundgehalt abgedeckt werden. Vgl. hierzu Göser/ Schlatmann (1998) S.1ff., 57ff. Anzumerken ist hier allerdings, dass die Instrumente einer leistungsbezogenen Vergütung bis heute nur selten genutzt werden konnten, da die Mittel hierzu meist eingespart werden; vgl. DGB (2005).
Sechs deutsche DGB-Gewerkschaften organisieren ca. 0,5 Mio. Beamtinnen und Beamte: Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie; Gewerkschaft TRANSNET; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft; Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt; Gewerkschaft der Polizei; Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (VERDI früher ÖTV u. DAG); der größere Teil der Beamten sind beim Deutschen Beamtenbund organisiert. Er konnte seine Position in den letzten Jahren zunehmend gegenüber dem DGB ausbauen. Siehe DGB (2004/05) S. 12 u. Hassel (2005) S. 6.
DGB (2004/05) S. 27; Wahler (1981); das Gleichheitsgebot wird aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz abgeleitet.
Siehe hierzu Fußnoten 133 u. 134.
wegen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gilt die Koalitionsfreiheit nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (im Gegensatz zur gewerkschaftlichen Sicht) nur Eingeschränkt: Beamte haben kein Recht zu streiken, da dies mit der Neutralität der Amtsausübung und einer loyalen Pflichterfüllung nicht zu vereinbaren sei. Als Ausgleich für diese Grundrechtsbeschränkung wurde ein kollektives Beteiligungsrecht in § 94 BBG geschaffen. Siehe auch DGB (2004/05) S. 85.
Siehe hierzu Fußnote 134 als auch Hirsch/ Addison/ Genosko (1990) S. 43. Gemäß § 14 BBesG wird die Besoldung u.a. entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse regelmäßig angepasst.
Während früher noch die Tarifvereinbarungen nahezu 1:1 auf die Beamten übertragen wurden, kommt es seit den 90er Jahren zunehmend zu Verzögerungen und Abweichungen. Siehe DGB (2004/05) S. 27. Der DGB argumentiert, dass die Bedingungen, unter denen Tarifkräfte sowie Beamte in Bund, Ländern und Gemeinden sowie bei den Aktiengesellschaften von Bahn, Telekom, Post und Postbank arbeiten, derart unterschiedlich geworden sind, dass von einer „personellen Einheit“ nicht mehr gesprochen werden kann. Siehe DGB S. 16.
Zum ökonomischen Begriff der „Trittbrett-Fahrer“ respektive „Free-Rider-Symptoms“ siehe Albanese (1985).
Hirsch/ Addison/ Genosko (1990) S. 44.
Zahlen zu der Entwicklung der Personalausgabenquote (Verhältnis der Personalausgaben zu den bereinigten Gesamtausgaben) siehe Erbsland (1991) S. 10f. Zu berücksichtigen ist, dass die Beamte im Vergleich zu den Angestellten und Arbeitern den höchsten Anteil an den Personalausgaben ausmachen. Beachte hierzu auch die quantitative Entwicklung des Öffentlichen Dienstes in Deutschland in Blankart (2003) S. 500f. Dabei macht sich vor allem seit 1995 die Privatisierung von Bahn, Post und Telekom bemerkbar.
Zu den Bürokraten zählen leitende Beamte und Angestellte in der Administration der Gebietskörperschaften, von denen Einfluss und Umfang und Struktur der Staatsausgaben und ihrer Finanzierung ausgeht. Siehe hierzu Blankart (1999) S. 72.
Das Bürokratiemodell weist nach, dass dieses Verhalten zur ökonomischen Ineffizienz führt und verwirft damit die lang existierende traditionelle Theorie einer neutralen Verwaltung mit Bürokraten mit neutraler Zielfunktion und mit einem vernachlässigbaren kleinen Entscheidungsspielraum, die auf effiziente Weise und verzerrungsfrei politische Aufträge in ein politisch erwünschtes Leistungsangebot umsetzen. Weber (1922) S. 650.
„Die Stärke der Bürokratie liegt darin, dass sie gegenüber dem Politiker, ihrem unmittelbaren Prinzipal, über einen Informationsvorsprung verfügt und ihm daher die wahren Kosten ihres monopolisierten Angebots verschleiern kann“ Blankart (2003) S. 516. Siehe weiter die Ausführungen zum Niskanen-Modell als auch zum Prinzipal-Agent-Theorem in Blankart (2003) S. 506f. als auch Neubäumer/Hewel (1995) S. 135f.
Siehe Blankart (1999) S. 72ff.; die gesamtwirtschaftlichen Wohlstandsverluste nach dem Modell von Niskanen werden wie folgt bezeichnet: A — (Allokations-)Ineffizienz; X — (betriebliche-) Ineffizienz; Q — (Qualitäts-)Ineffizienz.
So wird lt. Arnim die Entscheidung über die Diätenerhöhungen ganz bewusst nach den Wahlen getroffen und damit auf einen Zeitpunkt geschoben, der denkbar weit weg von den nächsten Wahlen liegt. Vgl. hierzu von Arnim (2003), S. 235–241.
Zu der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, insbesondere auch zur Ineffizienz der Rechnungshöfe siehe Blankart (2003), S. 504f.
Hirsch/ Addison/ Genosko (1990) S. 297.
Siehe Rosner (1988); Althammer (1990) S. 183.
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(2007). Explikativer Teil. In: Löhne und Gehälter in Deutschland. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9631-8_7
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