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Einführung

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Auszug

Die jüngere Diskussion um das Thema „elektronische Beschaffung“ ist eng mit dem Stichwort Internet verbunden. Es wird nicht angezweifelt, dass die Diffusion der Internet-Technologie zu einem vermehrten Einsatz elektronischer Beschaffungsinstrumente geführt hat. Verschiedene Studien zeigen, dass die Mehrzahl der Unternehmen heute „elektronisch“ beschafft.1 Die Frage nach der grundsätzlichen Vorteilhaftigkeit dieser Beschaffungsform wird daher zumeist nicht mehr gestellt.

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Literatur

  1. Vgl. beispielsweise die empirischen Studien von Large u.a. (2001); Hudetz/Baal (2005).

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  2. Vgl. zum Begriff der rechnergestützten Informationssysteme Grochla (1978), S. 142.

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  3. Vgl. Kauffman/ Mohtadi (2004), S. 138; Dai/Kauffman (2002), S. 45.

    Google Scholar 

  4. Vgl. Aust u. a. (2000).

    Google Scholar 

  5. Vgl. Kauffman/ Wang (2001).

    Google Scholar 

  6. Vgl. Kaplan/ Sawhney (2000).

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  7. So existieren bereits eine Vielzahl an Websites, welche in Form von „Group-Buying Markets“ (Anand/ Aron (2003), S. 1550) die Zusammenführung möglichst vieler Käufer zum Ziel haben. Vgl. für eine Aufzählung (amerikanischer) Websites Anand/Aron (2003), S. 1550–1551.

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  8. Beschaffungskooperationen im Allgemeinen wurden in jüngerer Zeit insbesondere von Tella/ Virolainen (2005); Eßig (1999) und Arnold/Eßig (1997) diskutiert. Eßig (1999), S. 3 betont dabei die befördernde Rolle moderner Informations-und Kommunikationstechnik. Anand/Aron (2003) und Kauffman/Wang (2001) beschäftigen sich mit gemeinsamer Beschaffung über das Internet.

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  9. Kieser (2003), S. 426 spricht bildhaft von einem „Dschungel von Theorien“.

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  10. Für einen umfassenden Überblick über verschiedene Organisationstheorien vgl. beispielsweise Kieser/ Ebers (2006); Weik/Lang (2001); Grochla (1975).

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  11. Vgl. Kosiol (1976), S. 15.

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  12. Vgl. beispielsweise Schreyögg (2004), S. 4–11; Osburg (1994), S. 10–11. In der Literatur wird von instrumentellem und institutionellem Organisationsverständnis gesprochen.

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  13. Vgl. Schreyögg (2004), S. 5; Grochla (1975), Sp. 2897.

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  14. Vgl. Kosiol (1976), S. 23–26; Bühner (2004), S. 2–3.

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  15. Vgl. Schreyögg (2004), S. 5.

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  16. Vgl. Kosiol (1976), S. 32: „Die Strukturierung erstreckt sich einerseits auf den Aufbau der Unternehmung als Gebilde und Beziehungszusammenhang, andererseits auf den Ablauf des Geschehens in der Unternehmung als Arbeitsprozeß.“; vgl. auch Hoffmann (1992), Sp. 208–209.

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  17. Das Business-Process-Reengineering kann als eine Spielart des „Business Engineering“ interpretiert werden. Business Engineering ist nach Brenner (1995), S. 7 der Oberbegriff für ingenieurmäßige Methoden, die unter Nutzung der Möglichkeiten moderner IuK-Technologie betriebliche Strukturen und Abläufe umgestalten. Die Autorin identifiziert neun verschiedene Spielarten des Business Engineering, wobei das hier adressierte Business-Process-Reengineering die Perspektive der Ablauforganisation fokussiert.

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  18. Verschiedene Autoren, z.B. Hammer (1990), S. 108–112; Hammer/Stanton (1999), S. 108–118; Davenport/Stoddard (1994), S. 122; Eyholzer (2002), S. 38–39 und Osterloh/Frost (2003), S. 25–37 schlagen dafür ein Verfahren in mehreren Schritten vor: (1) Aggregation mehrerer Prozessschritte und Erhöhung der Mitarbeiterverantwortung. Dabei werden ehemals getrennte Aufgaben — unter Umständen sogar funktionsbereichsübergreifend — zusammengefasst. Die Prozessverantwortung wird an Teams übergeben, die eigenverantwortlich Entscheidungen treffen und Probleme lösen sollen. (2) Erledigung der Arbeit, wo es am sinnvollsten ist. Die Aufgabe soll — ggf. auch über organisatorische Grenzen hinweg — beim Prozesskunden erledigt werden. (3) Für einzelne Abläufe sind — je nach Umständen — mehrere Prozessvarianten möglich. (4) Vermeidung von Redundanzen. Informationen sollen nur an der Quelle, d.h. einmalig erfasst werden.

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  19. Vgl. Davenport (1993), S. 37–66. Eyholzer (2002), S. 39 spricht in diesem Zusammenhang von einer natürlichen Partnerschaft zwischen IuK-Technologie und dem Business-Process-Reengineering. Die IuKTechnologie übernimmt dabei die Rolle des „Enabler“ und des „Implementer“.

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  20. Hamm (1997), S. 96–98 charakterisiert den konventionellen (industriellen) Beschaffungsprozess anhand von fünf Merkmalen: (1) Produktionsorientierung: Der Beschaffungsprozess ist an den Erfordernissen von direktem Produktions-Input orientiert. Das Verfahren wird auch auf indirekte Güter (Bürobedarf etc.) übertragen. (2) Dominanz der Technikabteilung: Die Lieferantenauswahl wird standardmäßig nicht vom Einkauf, sondern von der Technikabteilung vorgenommen, welche bereits im Rahmen von Neuproduktentwicklungen mit „bewährten“ Lieferanten zusammenarbeitet. (3) Zentrale Beschaffungsorganisation: Beschaffungsentscheidungen werden mit geringer Einflussmöglichkeit vom Bedarfsträger von zentraler Stelle beschlossen. (4) Geringe Computerunterstützung: Funtionsbereichsbezogene Informations-und Kommunikationssysteme ermöglichen nur geringe Prozessunterstützung. (5) Misstrauen unter den Prozessbeteiligten: Lieferant und Abnehmer, aber auch einzelne unternehmensinterne Funktionsbereiche (z.B. Einkauf und Finanzbuchhaltung) agieren mit zahlreichen Kontrollmechanismen.

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  21. Prozesskosten umfassen nach Arnolds/ Heege/ Tussing (1993), S. 27 Personal-und Sachkosten der am Beschaffungsvorgang beteiligten Abteilungen (Einkauf, Wareneingangsprüfung, Qualitätskontrolle, Rechnungsprüfung) sowie die durch Gebrauch von IuK-Technologie entstehenden anteiligen Kosten.

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  22. So beziffern beispielsweise DeRose (1994), S. 97 und Wilking (2001), S. 27–28 die Kosten für die Durchführung eines klassischen Beschaffungsprozesses auf DM 150 bis 450, wobei über die Hälfte aller Beschaffungsvorgänge ein Volumen von unter DM 800 haben. Vgl. auch Schäffer/Höll/Schönberg (1999), S. 506–507.

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  23. Vgl. Hamm (1997), S. 102–103; Eichler (2003), S. 98; Wirtz (2001), S. 339.

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  24. Vgl. Wirtz (2001), S. 315-316; Mattes (1999), S. 64 beziffert das Verhältnis zwischen operativen und strategischen Aufgaben auf 70:30. Dolmetsch (1999), S. 9 spricht in diesem Zusammenhang von weichem Einsparungspotenzial zugunsten einer höheren Wertschöpfung.

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  25. Die Referenzmodellierung im Allgemeinen ist eine Disziplin der Wirtschaftsinformatik. Referenzmodelle haben Empfehlungscharakter und dienen als Vorlage für (unternehmens)spezifische Modelle (vgl. Paffrath (2002), S. 14). Modellierungsgegenstand sind zumeist Objekte von IuK-technologischer Relevanz. Jedoch kann der konkrete Modellierungsgegenstand sich sachlich (z.B. Prozessmodelle, Datenmodelle, usw.) und hinsichtlich der Implementierungsnähe unterscheiden. Bezüglich letzterem unterscheidet Scheer (1998), S. 14–17 bei der Modellierung beispielsweise Fachkonzeptebene, DV-Konzept-Ebene und Implementierungsebene. Das Business-Process-Reengineering fokussiert Prozessmodelle, wobei die implementierungsferne, betriebswirtschaftliche Ebene — also die Fachkonzeptebene — im Vordergrund steht.

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  26. Vgl. beispielsweise Hamm (1997), insb. S. 95–231. Der Autor konstruiert fünf Referenzprozesse. In Abhängigkeit der beschaffungsobjektbezogenen Merkmale Bedeutung, Bedarfsschwankung und Beschaffungsmarktkomplexität sind Marktorientierter Beschaffungsprozesstyp (hohe Bedeutung, geringe Komplexität), Bedarfsträgergetriebener Beschaffungsprozesstyp (geringe Bedeutung, geringe Komplexität, hohe Schwankung), Risikoinduzierter Beschaffungsprozesstyp (hohe Komplexität), Lieferantengetriebener Beschaffungsprozesstyp (geringe Bedeutung, geringe Schwankung, geringe Komplexität) oder Beziehungsgetriebener Beschaffungsprozesstyp (hohe Bedeutung, geringe Schwankung) als Referenz heranzuziehen.

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  27. Vgl. Schreyögg (2004), S. 9–11.

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  28. Vgl. beispielsweise Jost (2000b), S. 12. Die notwendige weitere Präzisierung des Organisationsbegriffs erfolgt in Kapitel 3.

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  29. Vgl. Picot/ Dietl/ Franck (2005), S. 25.

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  30. Reese (1994), S. 1 spricht in diesem Zusammenhang von der „dienenden Funktion jeder Organisation“.

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  31. Vgl. zur Effizienz als Beurteilungskriterium für Organisationen beispielsweise Reese (1994), S. 32–37.

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  32. Vgl. Kieser (1999), S. 169.

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  33. Zum Situativen Ansatz vgl. inbs. Kieser/ Kubicek (1992), S. 45–64; Kieser (1999), S. 169–198.

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  34. Kieser (1999), S. 171 nennt folgende Zielsetzungen des Situativen Ansatzes: (1) Beschreibung von Organisationsstrukturen anhand messbarer Parameter. (2) Identifizierung von situativen Faktoren oder Einflussgrößen, welche Unterschiede zwischen Organisationsstrukturen erklären. (3) Bestimmung der Auswirkungen unterschiedlicher Situation-Struktur-Konstellationen auf die Effizienz der Organisation und das Verhalten der Organisationsmitglieder.

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  35. Vgl. Kieser/ Kubicek (1992), S. 45–46.

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  36. Vgl. Kieser/ Kubicek (1992), S. 57.

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  37. Eine wissenschaftliche Methode zeichnet sich im Allgemeinen durch intersubjektive Nachvollziehbarkeit und eine systematische Beschreibung der Verfahrensregeln aus (vgl. beispielsweise Zelewski (1996), S. 39; Schauenberg (1999), S. 46–47; Raffée (1993), S. 11).

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  38. Zum deduktiv-nomologischen Verfahren vgl. Hempel (1942); Hempel/Oppenheim (1948); Hempel (1975); vgl. auch Raffée (1993), S. 18–22; Kieser (1993), S. 7–16.

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  39. Popper (1964), S. 96 bezeichnet das Explanans als „Ursache“ und das Explanandum als „Wirkung“.

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  40. Nomologische Hypothesen werden zumeist in Subjugatform, d.h. in Form einer Wenn-Dann-Aussage formuliert (vgl. Zelewski (1996), S. 34).

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  41. Ein Beispiel, welches an Hempel (1942), S. 36 angelehnt ist, mag zur Verdeutlichung der deduktivnomologischen Erklärung dienen: (1) Das zu erklärende Phänomen ist der geplatzte Kühler eines Autos (= Explanandum). (2) Die Ermittlung der genauen Umstände ergibt: Der Tank des Kühlers war komplett gefüllt mit Wasser; der Deckel war fest verschlossen; es war kein Frost-Schutz-Mittel eingefüllt; das Auto stand draußen; die Temperatur sank in der Nacht deutlich unter null Grad (= Randbedingungen). (3) Es existiert ein physikalisches Gesetz, wonach sich das Volumen von Wasser ausdehnt, wenn es gefriert. Ein weiteres Gesetz besagt, dass Wasser bei Temperaturen unter Null Grad gefriert. (4) Aus der Kombination aus Randbedingungen (2) und den allgemeinen Nomologischen Hypothesen ergibt sich, dass der Kühler des Autos platzen musste.

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  42. Dies kommt schon sehr früh bei Hempel (1942), S. 35 zum Ausdruck, indem er analoge Funktionen der Nomologischen Hypothesen, von ihm als „general laws“ bezeichnet, in den Naturwissenschaften und der Historik zu begründen versucht. Die deduktiv-nomologische Position basiert somit auf einem Methodenmonismus, welcher von keinem grundsätzlichen Unterschied zwischen einer naturwissenschaftlichen und einer sozialwissenschaftlichen Erklärung ausgeht (vgl. Kieser (1993), S. 7).

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  43. Vgl. dazu z.B. Schwemmer (1976), S. 61–62.

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  44. Vgl. Kieser (1993), S. 8; Schanz (2000), S. 83–85.

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  45. Zelewski (1996), S. 33–34 und Eichhorn (1979), S. 83–84 betonen die Widerspruchsfreiheit der Hypothesen. Meyer (1979), S. 45 betont den Systemcharakter von Theorien. Vgl. auch Albert (1980), S. 128.

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  46. Vgl. beispielsweise Brinkmann (1997), S. 8. Nach Chalmers (2001), S. 39 sind an die induktive Entwicklung von Hypothesen hohe Ansprüche gerichtet. So muss eine Verallgemeinerung auf einer großen Anzahl von Beobachtungen beruhen, welche unter einer Vielfalt von Bedingungen wiederholt werden müssen. Dabei darf kein Widerspruch zwischen der Verallgemeinerung und den Beobachtungen entstehen.

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  47. Es gilt in der wissenschaftlichen Community einen Konsens darüber zu finden, ob sich eine Hypothese bewährt oder ob diese falsifiziert wird. Dabei wird in Anlehnung an Popper (1989), S. 8 bewusst von der Bewährung und nicht von der Wahrheit einer Hypothese gesprochen, da sich die objektive Wahrheit einer Hypothese selbst bei einer noch so großen Anzahl an empirischen Überprüfungen insbesondere in den Sozialwissenschaften nicht nachweisen lässt (vgl. Chmielewicz (1979), S. 105–106).

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  48. Vgl. Kieser (1993), S. 8–9.

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  49. Vgl. Kieser (1993), S. 13–14. Wissenschaftstheoretisch kann in diesem Zusammenhang von einer Erklärungsskizze gesprochen werden. Erklärungsskizzen berücksichtigen nur einen Teil des Explanans, d.h. es fehlen entweder Randbedingungen oder die relevanten Gesetze. Haussmann (1991), S. 58–59 betont, dass es sich streng genommen bei allen Erklärungen um Erklärungsskizzen handelt, weil man für eine vollständige Erklärung „alle zur Erklärung herangezogenen Antecedenzbedingungen und Gesetze ihrerseits mithilfe anderer Antecedenzbedingungen und Gesetze erklären müsste, die man dann wiederum mithilfe... usw. ad infinitum“. Vgl. zur Erklärungsskizze auch Schwemmer (1976), S. 62–64.

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  50. Vgl. Zelewski (1996), S. 51–56.

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  51. Zelewski (1996), S. 51–52 drückt es folgendermaßen aus: „Einerseits muss das Original mittels gedanklicher Abstraktion so weit vereinfacht werden, daß sich das resultierende Modell noch mit den beschränkten kognitiven Kapazitäten des Menschen handhaben läßt. [...] Andererseits darf das Original nicht zu stark vereinfacht werden, weil sonst die Gefahr droht, einen ‘Fehler 3. Art’ zu begehen: Es würde dann ein falsches Problem, das vom zu weit simplifizierten Modell des Originals repräsentiert wird, richtig gelöst.“

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  52. Vgl. zu den Kriterien der Modellbildung Koppelmann (1995), S. 45–46.

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(2007). Einführung. In: Organisation elektronischer Beschaffung. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9624-0_1

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