Auszug
Für die nachfolgende Betrachtung der Eigentumskonflikte in der börsennotierten Aktiengesellschaft (AG) sind zunächst deren Grundlagen darzustellen. Die AG zählt zu den Kapitalgesellschaften, die als Vereine füngieren, in denen die rechtliche Sphäre des Mitglieds von der der Gesellschaft getrennt ist.40 Die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der AG sind durch das AktG 1965 den drei Organen eindeutig zugewiesen. Der Vorstand der AG ist der nach außen hin unbeschränkte gesetzliche Vertreter der Gesellschaft, der die Geschäftsführung eigenverantwortlich wahrnimmt.42 Daneben übernimmt der in der mitbestimmten AG von Anteilseignern und Arbeitnehmervertretern zu wählende Aufsichtsrat gem. § 84 AktG die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie gem. § 111 AktG deren Überwachung. Als Mitglied in der Kapitalgesellschaft verfügt der Aktionär über bestimmte Rechte und Pflichten. Die nachfolgende Grafik enthält eine geordnete Aufstellung der Aktionärsrechte:
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© 2007 Deutscher Universitäts-Verlag | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2007). Grundlagen für die Analyse des Ausschlusses von Minderheitsaktionären aus der börsennotierten Aktiengesellschaft. In: Börsenrückzüge in Deutschland. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9540-3_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9540-3_2
Publisher Name: DUV
Print ISBN: 978-3-8350-0708-6
Online ISBN: 978-3-8350-9540-3
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