Skip to main content

Konkretisierung der Modellannahmen

  • Chapter
Direktzusage und Pensionsfonds
  • 711 Accesses

Auszug

Betrachtet wird zunachst eine Personengesellschaft,89 deren Mitunternehmer im Inland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen sind. Sie bietet neu eingestellten Arbeitnehmern die Möglichkeit an, auf einen Teil ihres Bruttogehalts während der Beschäftigungsphase zu verzichten und im Gegenzug diesen Teil des Gehalts als Beitrag in eine Pensionszusage umzuwandeln. Das auf diese Weise vorab vereinbarte Paket aus Barlohnzahlung und Beitragsleistung für die Pensionszusage entrichtet der Arbeitgeber als Entgelt an den Arbeitnehmer, weswegen es sich bei der Zusage um eine arbeitgeberfinanzierte Maßnahme handelt.90 Als Durchfuhrungsweg der betrieblichen Altersversorgung kommt eine Direktzusage oder ein Pensionsfonds in Frage. Betrachtet werden die Leistungszusage und die Beitragszusage bzw. die beitragsorientierte Leistungszusage mit Mindestleistung.91 Die Zusage umfasst eine Altersrente und eventuell ein Kapitalwahlrecht. Die Einbeziehung von Invalidenoder Hinterbliebenenleistungen unterbleibt, weil sie nur das Kalkül komplexer machen würde, ohne dass sich die Ergebnisrangfolge der alternativen Durchführungswege verändert.92 Grundsätzlich werden die Besteuerung und die Sozialabgabenpflicht auf Arbeitgeberseite berücksichtigt. Die risikoneutralen Mitunternehmer der Personengesellschaft sind daher indifferent zwischen Pensionszusage und Gehaltsauszahlung, wenn deren Barwert nach Berücksichtigung der Steuern auf Arbeitgeberseite und der Arbeitgeberanteile an den Sozialabgaben identisch ist. Vereinfachend wird davon ausgegangen, dass jeder Mitunternehmer denselben Grenzsteuersatz s hat und dass die Steuerermäßigung gemäß § 35 EStG zu einer vollständigen Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer führt.93 Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden vernachlässigt.

Das Modell wird an späterer Stelle auf eine Kapitalgesellschaft übertragen.

Eine arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage ist dagegen suboptimal, weil diese zur Sozialversicherungspflicht ab dem Jahr 2009 führt (vgl. § 14 I Satz 2 SGB IV und § 2 II Nr. 5 ArEV).

Bei einer Direktzusage ist die beitragsorientierte Leistungszusage mit Mindestleistung das Pendant zur Beitragszusage mit Mindestleistung, die über einen Pensionsfonds durchgeführt wird (vgl. ausführlich Kapitel 6.1).

Eine Beschränkung auf die Altersleistung nehmen u. a. Brassat / Kiesewetter (2003), S. 1053, und Sturm (1980), S. 152, vor.

Vgl. Brassat / Kiesewetter (2003), S. 1054.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 69.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 74.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2007 Deutscher Universitäts-Verlag | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

(2007). Konkretisierung der Modellannahmen. In: Direktzusage und Pensionsfonds. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9529-8_4

Download citation

Publish with us

Policies and ethics