Auszug
In fast allen europäischen Ländern kann die Struktur der Altersversorgung mit dem Drei-Säulen-Modell6 beschrieben werden, wonach staatliche, betriebliche und private Vorsorgemaßnahmen zur Alterssicherung beitragen. Deren jeweilige quantitative Bedeutung (vgl. Abb. 1) sowie deren qualitative Ausgestaltungen dagegen können in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich ausfallen. Insbesondere das Versorgungsniveau aus der staatlichen Altersversorgung hat einen prägenden Einfluss auf den Anteil der betrieblichen und privaten Altersversorgung. Gesetzliche Rentensysteme, die nur ein geringes Leistungsniveau oder eine Grundrente vorsehen (z.B. Niederlande, Großbritannien), korrelieren mit leistungsstarken und weit verbreiteten privatwirtschaftlichen Versorgungswegen. Umgekehrt spielen bei staatlichen Gesamtversorgungssystemen, wie sie typischerweise in südeuropäischen aber auch partiell in mitteleuropäischen Ländern vorzufinden sind, betriebliche und private Vorsorgemaßnahmen in der Regel nur eine geringe Rolle.
Vgl. EFRP, Change, 2005, S. 14.
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(2006). Definition der betrieblichen Altersversorgung sowie Anforderungen an deren nationale und internationale Besteuerung. In: Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung in Europa. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9454-3_2
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