Auszug
Die Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften wie die der International Financial Reporting Standards (IFRS)1 ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits seit 1998 durch die Verabschiedung des § 292a HGB im Konzernabschluss befreiend möglich und mittlerweile auch gängige Praxis.2 Vornehmliche Motivation dieser Unternehmen zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze ist die stärkere Orientierung an den veränderten Informationsinteressen der Abschlussadressaten, vor allem der Investoren.3 Besonders wirtschaftliche Entwicklungen wie die Globalisierung der Kapitalmärkte, die Internationalisierung des Geschäftsverkehrs sowie angestrebte Aktiennotierungen an ausländischen Wertpapierbörsen tragen zu dieser internationalen Ausrichtung der Rechnungslegung deutscher kapitalmarktorientierter Unternehmen bei.4 Wenig ändern wird sich für diese Unternehmen daher durch die EU-Verordnung vom 19. Juli 2002 „betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards“, die ab 2005 europaweit eine verpflichtende Anwendung der IFRS im Konzernabschluss für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen vorsieht,5 deren Wertpapiere am jeweiligen Bilanzstichtag in einem beliebigen Mitgliedstaat zum Handel in einem geregelten Markt zugelassen sind.
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© 2006 Deutscher Universitäts-Verlag | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2006). Einführung. In: IFRS in mittelständischen Unternehmen. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9399-7_1
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