Auszug
Das deutsche Corporate Governance-System befindet sich aktuell in einer dynamischen Entwicklungsphase. Hierfür spricht die Vielzahl der in der Vergangenheit sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erlassenen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und sonstigen Reformbestrebungen,1 die in einem interdependenten Zusammenhang stehen. Insbesondere die gravierenden Bilanzskandale bzw. Unregelmäßigkeiten in der Unternehmenspublizität2 sind dafür verantwortlich, dass eine intensive Diskussion um die effektive und effiziente Ausgestaltung der Corporate Governance geführt wird.3 Das Vertrauen der Anleger4 in den Kapitalmarkt ist, im Wesentlichen durch Unternehmenszusammenbrüche induziert, nachhaltig erschüttert worden.5 Neben der nicht ordnungsgemäßen Anwendung der Rechnungslegungsstandards trägt ebenso ein als nicht funktionsfähig angesehenes Enforcement der Publizität zur Schädigung des Anlegervertrauens bei.
Vgl. zu einer Analyse wesentlicher Reformen des Corporate Governance-Systems Abschnitt III. des Ersten Hauptteils.
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Literatur
Beispiele für entsprechende Bilanzskandale und Unregelmäßigkeiten in der Unternehmenspublizität sind in den USA der Fall Enron, WorldCOM und Xerox sowie auf europäischer Ebene die Unternehmen ABB, Ahold, ComROAD und Parmalat; vgl. hierzu im Einzelnen Küting/ Wohlgemuth 2002, S. 265; Pooten 2005, S. 58; Rosen 2004, S. 326; Wirl/Brändle 2004, S. 906. Als Beispiele für Deutschland sind die Unternehmen EM.TV und Flowtex anzuführen; vgl. hierzu Günther 2004, S. 25.
Vgl. Böcking 2003, S. 249; Böcking/Dutzi/Müßig 2004, S. 417.
Unter einem Anleger ist eine Person oder Institution zu verstehen, die nicht bekannten Personen Kapital anvertraut; vgl. Koch/ Schmidt 1981, S. 233. Im Sinne dieser Untersuchung wird der Anleger als gewinnorientierter Investor betrachtet; vgl. hierzu grundlegend Siems 2005, S. 83–84. Dabei hat sich eine allgemeine Unterscheidung in Kleinanleger, institutionelle Anleger und Mehrheitsaktionäre im Schrifttum durchgesetzt; vgl. stellvertretend Lehner 2004, S. 6. Unter institutionellen Investoren werden in Anwendung einer engen Begriffsdefinition Pensionskassen, Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften gefasst; vgl. Siems 2005, S. 374. Die Begriffe Anleger, Aktionär und Anteilseigner werden synonym für gewinnorientierte Investoren verwendet, die Wertpapiere i.S.v. § 2 Abs. 1 S. 1 WpHG halten oder dieses beabsichtigen.
Vgl. Rudolph 2003, S. 2053.
Diese Aussage lässt sich durch das Anwachsen des Anteils ausländischer Investoren bei den Deutschen Aktienindex (DAX)-30-Unternehmen im Zeitraum von 2001 bis 2005 von durchschnittlich 35,5% auf 43,8% belegen; vgl. Sommer 2005, S. 29. Ende August 2005 befinden sich zudem bereits acht der in Rede stehenden Unternehmen mehrheitlich in Eigentum ausländischer Investoren; vgl. Sommer 2005, S. 29.
Vgl. Hopt 2000, S. 810.
Vgl. hierzu Deeg 2001, S. 35; Hackethal/Schmidt/Thyrell 2005, S. 401. Zu den Vorteilen der Eigenkapitalfinanzierung vgl. Behrens 2003, S. 13.
Vgl. Hackethal/ Schmidt/ Thyrell 2005, S. 404; Jackson/Moerke 2005, S. 358–359; Maisch 2005, S. 31.
Ausführlich zur Deutschland AG vgl. Siems 2005, S. 365.
Einer Berechnung zufolge hat sich der Streubesitz im DAX in der Zeit von 2001 bis 2005 von 72,4% auf 81,5% erhöht; vgl. Sommer 2005, S. 29. Zu einer Graphik, in der die Verflechtung bedeutender deutscher Unternehmen aus dem Jahr 1996 jener im Jahr 2005 gegenüber gestellt wird, vgl. Maisch 2005, S. 30–31. Der bis vor kurzem hohe Verflechtungsanteil als charakteristisches Merkmal der Deutschland AG hat sich damit in kurzer Zeit insbesondere durch die Einführung der Steuerfreiheit auf Erträge aus Beteiligungsverkäufen nach § 8b KStG reduziert; vgl. Maisch 2005, S. 30.
Vgl. Jackson/ Moerke 2005, S. 357–358; Siems 2005, S. 374–376. Dabei hat sich der Anteil des Kapitals, welches durch institutionelle Investoren gehalten wird, in den Neunziger Jahren mehr als verdoppelt; vgl. Raskop 2004, S. 9.
Vgl. Lenz/ Bauer 2002, S. 253; Paul 2005, S. 359–360.
Vgl. Matthes 2000, S. 30; Müller 2005, S. 209.
Vgl. Freidank 2000, S. 16; Pellens/Fülbier 2000, S. 572. Vgl. zu empirischen Ergebnissen, die diese Aussage belegen, Achleitner/Bassen 2002, S. 619–639 m.w.N.
Vgl. Paul 2005, S. 361.
Dabei sind die Harmonisierungsbestrebungen als europäische Reaktion auf die Unternehmenszusammenbrüche sowie die Änderung der Kapitalmarktfaktoren zurückzuführen. Daher werden momentan auf europäischer Ebene eine Vielzahl von Reformen eingeleitet; vgl. Maul 2005, S. 2. In Übereinstimmung mit Hinz wird Harmonisierung als „die Zielrichtung von einem geringeren zu einem höheren Zustand der Angleichung“ verstanden; Hinz 2005, S. 4—5. Ein Anstoß für die europäischen Reformen ist zusätzlich in der Verabschiedung des Sarbanes Oxley-Act im Juli 2002 (SOA 2002) in den USA zu sehen; Schiessl 2002, S. 593. Diese Gesetzgebung wird im Folgenden aufgrund einer Eingrenzung auf die europäischen Harmonisierungsbestrebungen nicht detailliert in die Analyse integriert.
In diesem Zusammenhang liegen für den deutschen Kapitalmarkt erste empirische Studien vor, während für den amerikanischen Kapitalmarkt ein Zusammenhang empirisch bereits als erwiesen gilt; vgl. Fockenbrock/ Hussla 2005, S. 29. Ausführlicher zu den Studien vgl. Abschnitt IV.B.2.a)(2)(c) des Ersten Hauptteils.
Vgl. Merkt 2003, S. 126–136; Pellens/Fülbier/Gassen 2004, S. 819–821.
Insbesondere das Wertpapierhandels-und das Börsengesetz, aber auch Teile des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzbuches bestimmen die Ausgestaltung des Kapitalmarkts; vgl. Behrens 2003, S. 83–84. Die aktien-, handeis-und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften sind deshalb rechtssystematisch als Einheit zu betrachten; vgl. Hommelhoff 2000, S. 773; Hopt 2005, S. 469.
Vgl. Paul 2005, S. 362. Zu einer theoretischen Fundierung dieser Aussage i.S.d. Principal-Agent-Theorie vgl. Abschnitt II.B. des Ersten Hauptteils.
Vgl. hierzu grundlegend Hommelhoff 2000, S. 749–754.
Vgl. Alexander/ Archer 2005, Ch. 22.01; Küting/Zwirner 2003, S. 193. In den letzten Jahren ist deshalb eine deutliche Reduzierung der Publizitätsintervalle zu konstatieren; vgl. Kirchner 2002, Sp. 1949. Diese Entwicklung ist insbesondere durch eine stärkere Kapitalmarktorientierung der Publizität geprägt; vgl. Pellens/Fülbier 2000, S. 585–586.
Vgl. Kuhner 2004, S. 266–267; Schiessl 2002, S. 594.
Vgl. Seibert 2002, S. 419.
Vgl. Hommelhoff 2000, S. 752.
Vgl. Schindler/ Schurbohm/ Böckem 2002, S. 88.
Vgl. RiLi 2004/109/EG.
Vgl. RiLi 2004/109/EG, Art. 5 Abs. 3, S. 45.
Es handelt sich bei Investor Relations allgemein um einen Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens, der für die Bereitstellung von Informationen für aktuelle und potentielle Anleger verantwortlich ist; vgl. Ekkenga 2001, S. 1.
Zu empirischen Ergebnissen diesbezüglich vgl. Rolvering 2002, S. 198–199.
Vgl. RiLi 2003/6/EG.
Vgl. AnSVG 2004.
Vgl. Böcking 2003, S. 252; Raskop 2004, S. 43.
Vgl. Baetge/ Thiele/ Matena 2004, S. 201.
Vgl. Alvarez 2004, S. 512.
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(2006). Problemstellung und Zielsetzung. In: Ad hoc-Publizität und Zwischenberichterstattung im deutschen Corporate Governance-System. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9345-4_1
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