Auszug
Kommt ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten und Liquiditätsengpässe, sprechen wir von der Unternehmenskrise oder schlicht der Krise. In dieser Situation steht die planmäßige Durchführung des Unternehmensgegenstands in Frage. In diesem Zustand vermag das fortgeführte Unternehmen zudem fremdes Vermögen zu gefährden, das entweder der Gesellschaft zur Eigenkapitalausstattung, als Fremdkapital oder in Form von Warenkrediten zur Verfügung gestellt wurde. Aus diesem Grunde besteht bei Vorliegen von Insolvenzreife, das heißt bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes, die Möglichkeit, das Unternehmen durch das Insolvenzverfahren von der weiteren unkontrollierten Teilnahme am gewöhnlichen Rechtsverkehr fernzuhalten. In der Unternehmenskrise ist daher eine Überprüfung auf Insolvenzreife geboten, das heißt eine Überprüfung auf das Vorliegen von Insolvenzgründen, die zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens führen können.
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(2006). Einführung. In: Risiken und Insolvenz. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9291-4_1
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