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Auszug

Die Betriebswirtschaftslehre ist ein Teilbereich der empirischen Sozialwissenschaften1). Diese Klassifikation ist dem Anspruch nach angemessen. Denn die Betriebswirtschaftslehre beansprucht unter anderem, Phänomene der ökonomischen — und somit auch sozialen — Realität in einzelwirtschaftlichen Unternehmen zu beschreiben, zu erklären und zu gestalten2). Ihrem Beschreibungs-, Erklärungs- und Gestaltungsanspruch kann sie nur durch die Formulierung empirisch gehaltvoller Theorien und die Überprüfung des empirischen Geltungsanspruchs dieser Theorien in der Realität gerecht werden.

Vgl. Busse von Colbe (1986), S. 1 f. Bei der Betriebswirtschaftslehre handelt es sich als ein Teilbereich der empirischen Sozialwissenschaften um eine Objektwissenschaft und um eine Realwissenschafi; vgl. z.B. Zelewski (1999b), S. 5 ff., zur Klassifizierung der Betriebswirtschaftslehre als Objekt- und Realwissenschaft. Zum einen befasst sich die Betriebswirtschaftslehre mit ökonomischen — und somit sozialen — Phänomenen als Untersuchungsobjekten. Diese Untersuchungsobjekte gehören selbst nicht zum Bereich der Wissenschaften. Insofern handelt es sich bei der Betriebswirtschaftslehre um eine Objektwissenschaft und nicht um eine Metawissenschaft, wie z.B. die Wissenschaftslogik. Zum anderen diskutiert die Betriebswirtschaftslehre Phänomene der ökonomischen Realität. Dadurch grenzt sie sich von den Formalund Strukturwissenschaften ab. Allerdings spielen Formal- und Strukturwissenschaften für die Betriebswirtschaftslehre eine besondere Rolle, indem sie die Betriebswirtschaftslehre mit zahlreichen theoretischen und methodischen Konzepten, wie z.B. der Deduktion, bereichern.

Vgl. zu den Erklärungs- und insbesondere den Gestaltungsabsichten von verschiedenen betriebswirtschaftlichen „Schulen“ Nienhüser (1989), S. 20 ff. Die Begriffe „Erklärung“, „Gestaltung“ und „gehaltvolle Theorie“ werden dabei jeweils schulenspezifisch belegt. Vgl. darüber hinaus zu den Erkenntniszielen der Betriebswirtschaftslehre Zelewski (1999b), S. 27 ff. Dort werden als Erkenntnisziele der Betriebswirtschaftslehre u.a. das deskriptive Erkenntnisziel (Beschreibungsziel), das theoretische Erkenntnisziel (Erklärungsziel) und das pragmatische Erkenntnisziel (Gestaltungsziel) angeführt.

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© 2006 Deutscher Universitäts-Verlag | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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(2006). Einleitung. In: Strukturalistische Prinzipal-Agent-Theorie. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9254-9_1

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