Auszug
Die Finanzierung deutscher Untemehmen ist in den letzten Jahren einem starken Wandel der externen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Durch die Einführung der neuen Eigenkapitalvereinbarungen für Banken (Basel II) zum Ende des Jahres 2006 werden Banken nicht mehr pauschal, sondern entsprechend des Kreditrisikos Eigenkapital hinterlegen müssen. Auch wenn aus gesamtwirtschaftlicher Sicht keine Erhöhung der Eigenkapitalimterlegungspflicht für Banken zu erwarten ist, ist eine andere Kreditvergabepraxis der Banken, die sich stärker an der Bonität des Kreditnehmers orientiert, zu erwarten. Da die Bestandssicherheit und damit die Bonität eines Unternehmens wesentlich durch die Höhe des Eigenkapitals beeinflusst werden, kommt der Eigenkapitalausstattung der Untemehmen eine wachsende Bedeutung zu. Für den deutschen Mittelstand, der traditionell über eine geringe Eigenkapitalbasis verfugt und im Wesentlichen über Bankkredite finanziert wird, ist es aufgrund dessen geboten, seine bisherigen Finanzierungsstrukturen und -quellen zu überdenken. Dabei kommt es zum einen darauf an, die Bonität des Unternehmens zu erhöhen, um weiteren Fremdfinanzierungsspielraum zu gewinnen, zum anderen sind neue Finanzierungsquellen zu erschliefien. Vor diesem Hintergrund ist Mezzanine-Kapital und insbesondere Genussrechtskapital in jüngerer Zeit als Alternative zu den klassischen Instrumenten der Eigen- und Fremdfinanzierung im Schrifttum diskutiert worden.
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(2006). Einleitung. In: Bilanzierung und Besteuerung von Genussrechten. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9250-1_1
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Print ISBN: 978-3-8350-0405-4
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