Auszug
Am 1.1.2002 ist die in den §§ 327 a ff. AktG verankerte, durch das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen eingeführte Möglichkeit des Ausschlusses von Minderheitsaktionären in Kraft getreten. Vornehmlich das juristische Schrifttum ließ weder vor, während, noch nach dem Gesetzgebungsverfahren eine Gelegenheit aus, auf die unternehmenspraktische Wichtigkeit eines derartigen Rechtsinstituts zu bedeuten und ganz zielgerichtet Forderungen an den Gesetzgeber zu adressieren. Ziel der Arbeit ist es, die im Schrifttum seinerzeit wie heute vorgetragenen, weitestgehend unbelegten Argumente für eine Dekretierung des Squeeze-outRechts einer sozialökonomischen Würdigung zu unterziehen. Die sozialökonomische Analyse spaltet sich, wenngleich nicht vollends überschneidungsfrei, in eine Analyse dem Grunde nach, die es sich zur Aufgabe macht, die grundsätzliche sozialökonomische Notwendigkeit eines Ausschlussrechts zu bewerten, und eine Analyse der Höhe nach, in der die den ausscheidenden Anteilseignern zustehende angemessene Abfindung einer qualifizierenden sowie quantifizierenden Betrachtung zugeführt wird. Vorab der sozialökonomischen Würdigung erscheint es im konkreten Fall indes geboten, sowohl auf die Verbands- als auch auf die verfassungsrechtlichen Unwägbarkeiten oder — besser — Besonderheiten der gegenständlichen Squeeze-out-Regel einzugehen.
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(2006). Thesenförmige Zusammenfassung. In: Der Ausschluss von Minderheitsaktionären. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9248-8_6
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