Auszug
Im politischen System gibt es ein Dreiecksverhältnis zwischen Regierung und Legislative, der öffentlichen Verwaltung- und den Bürgern einschließlich der Wirtschaftsunternehmungen, die von den Bürgern unternommen werden (so auch GI/VDE 2000, 4; Breitling et al. 1998, 93; KGSt 1996). Bürger wählen Regierungen und Legislativen. Als Souverän wählt das Volk Regierung und Legislative und ist so mittelbar an der Entscheidung über die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung beteiligt. Im Alltag freilich ist der Bürger eher Herrschaftsobjekt denn -subjekt. Regierung und Legislative formulieren, erlassen bzw. verabschieden Gesetze und Verordnungen, die die inhaltlichen Aufgaben der Behörden regeln (s.o.). Zum Teil regeln sie auch deren Organisation und grundsätzlich die Finanzierung und Budgetierung in den Haushalten. Bürger und öffentliche Verwaltung interagieren im Rahmen der Verwaltungsaufgaben, die von der Politik formuliert worden sind. (vgl. Abb. 14). Auf Systeme zur Unterstützung der internen Interaktionen zwischen Regierung/Legislative und öffentlichen Verwaltungen, wie z.B. Ratsinformationssystemen, wird hier nicht eingegangen. Untersucht werden Online-Verwaltungsleistungen, die zwischen Bürgern und Verwaltungen ausgetauscht werden.
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(2007). Online-Transaktionen in Verwaltungen. In: Staatliche Initiativen zur Förderung der Informationsgesellschaft. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9168-9_4
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Print ISBN: 978-3-8350-6079-1
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